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Alles was wiederkehrende Kosten sind, kann der Vermieter auf die Mieter umlegen. Die Legionellenbeprobung wird oft in die Warmwasserkosten mit rein genommen. Ebenso die Dachrinnenreinigung, die unter sonstige Betriebskosten zält, wenn sie regelmäßig durchgeführt wird. Der gesetzliche Umlageschlüssel ist nach m², es sei denn, es ist was anderes im Mietvertrag vereinbart.