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Betriebsrat

Ein MA wird am 28.2 . Vater und nimmt 1 Tag Sonderurlaub der ihm lt. Betriebsvereinbarung zusteht. Der MA geht danach in Elternzeit für ein Monat. Abgezogen wird nicht nur der März sondern auch der Februar in voller Höhe. ( 2,5 Tage pro. Monat) Im August arbeitet er bis 25.8. und geht ab 28.8. erneut in Elternzeit. Man zieht wieder einen vollen Monat Urlaub ab. Darf der Arbeitgeber dies? Meines Erachtens nur für volle Monate. Wie ist die Rechtsgrundlage?
Frage beantworten Frage Nummer 3000285103 Frage melden

Antworten (1)
ingSND
Urlaubsanspruch entsteht für volle Monate. Wenn er "mitten" im August in Elternzeit geht, dann ist der Monat nicht voll. Tendenziell erscheint das in diesem Fall rechtens.
Im Februar sieht das m.E. anders aus. Das ist eine normale Freistellung ( nach Geburt, Hochzeit, Todesfall), die nicht urlaubsschädigend ist.
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