Jogikick20
Welche Mitarbeiter sind bei einem neuzugründenden Betriebsrat wahlberechtigt? Nur Gewerkschaftsmitglieder oder alle Festangestellten?
Antworten (5)
alle Festangestellten, denn deren Interesse wird ja vertreten... nicht nur das der Gewerkschaftsmitglieder
Wahlberechtigt bei der Neugründung eines Betriebsrat sind in der Regel alle Arbeitnehmer, also auch Auszubildende oder Heimarbeiter. Heimarbeiter müssen jedoch in der Hauptsache ihre Tätigkeit dem Betrieb widmen. Betriebsratswahlen finden nach 4 Jahren in Deutschland statt.
Gemäß Paragraph 7 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) Wahlberechtigung:
Alle volljährigen (d.h. das 18. Lebensjahr wurde vollendet) Arbeitnehmer und Leiharbeitnehmer sind wahlberechtigt. Leiharbeitnehmer sind allerdings nur wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzt werden.
Grundsätzlich finden alle vier Jahre die Betriebsratswahlen statt. Dies geschieht in der Zeit von Anfang März bis Ende Mai.
Alle volljährigen (d.h. das 18. Lebensjahr wurde vollendet) Arbeitnehmer und Leiharbeitnehmer sind wahlberechtigt. Leiharbeitnehmer sind allerdings nur wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzt werden.
Grundsätzlich finden alle vier Jahre die Betriebsratswahlen statt. Dies geschieht in der Zeit von Anfang März bis Ende Mai.
Bei der Betriebsratswahl sind alle volljährigen (18 Jahre) Arbeitnehmer und Leiharbeitnehmer wahlberechtigt. Ob es sich um Gewerkschaftsmitglieder handelt - oder nicht, ist nicht relevant.
Für Leiharbeitnehmer gilt jedoch folgende Regelung:
Gemäß Paragraph 7 BetrVG muss der Leiharbeitnehmer länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzt werden, um zur Wahl berechtigt zu sein.
Für Leiharbeitnehmer gilt jedoch folgende Regelung:
Gemäß Paragraph 7 BetrVG muss der Leiharbeitnehmer länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzt werden, um zur Wahl berechtigt zu sein.