lesor
Betrug
Wenn ich von einer Lackiererei betrogen wurde, kann ich dies bei der Polizei zur Anzeige bringen? Wie ist dann der weitere Weg?
Oder gibt es bessere kostengünstige Methoden (kein Rechtsanwalt - schlechte Erfahrungen)?
Oder gibt es bessere kostengünstige Methoden (kein Rechtsanwalt - schlechte Erfahrungen)?
Antworten (2)
Ob etwas tatsächlich Betrug nach § 263 StGB ist, kann man selbst oft nicht einschätzen. Das ist zunächst eine persönliche Einschätzung. Ein Staatsanwalt kann zu einer anderen Einschätzung kommen. Was du jederzeit machen kannst, ist ein Antrag auf Strafverfolgung - den Strafantrag - zu stellen. Das kannst du bei der Polizei oder bei der für dich zuständigen Staatsanwaltschaft machen. In beiden Fällen prüft der Staatsanwalt, ob deine Anschuldigungen einen Straftatbestand beinhalten und ob Anklage erhoben wird.
Das alles kostet nichts. Du bist lediglich Zeuge. Ein Zeuge braucht keinen Anwalt. Deshalb ist dies die kostengünstigste Methode.
Du kannst natürlich auch zu einem Anwalt gehen, der dann für dich den Strafantrag stellt. Das ist definitiv teurer, und wird oft von Rechtsschutzversicherungen nicht übernommen, weil du ja nicht Beschuldigter bist. Bist du Betroffener, ist der Staatsanwalt "dein" Anwalt. Für dich entstehen keinerlei Kosten.
Das alles kostet nichts. Du bist lediglich Zeuge. Ein Zeuge braucht keinen Anwalt. Deshalb ist dies die kostengünstigste Methode.
Du kannst natürlich auch zu einem Anwalt gehen, der dann für dich den Strafantrag stellt. Das ist definitiv teurer, und wird oft von Rechtsschutzversicherungen nicht übernommen, weil du ja nicht Beschuldigter bist. Bist du Betroffener, ist der Staatsanwalt "dein" Anwalt. Für dich entstehen keinerlei Kosten.
Jeden Tag werden zigtausend (zivilrechtliche) Verträge geschlossen. Wenn es dann an die Erfüllung dieser Verträge geht, läuft nicht immer alles perfekt. Manchmal ist ein oder beide Vertragspartner unzufrieden mit der Leistung des jeweils anderen.
Je nach Grad der Enttäuschung wallen dann die Gefühle auf. Doch zuerst einmal ist das dann eine Vertragsstörung. Und nur bei einem sehr kleinen Bruchteil dieser Vertragsstörungen ist etwas strafrechtlich relevantes passiert.
Kostengünstig ist es, den Vertragspartner schriftlich zu mahnen, seine Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen. Man setzt eine Frist und kündigt an, dass man ggf. den Vertragspartner bei einem Zivilgericht auf Erfüllung (Zahlung, Lieferung usw.) des Vertrages verklagen würde.
Wenn es um echte Straftaten geht, läuft man zur Staatsanwaltschaft. Die kann beurteilen ob was Strafbares vorliegt und wird dann evtl. selber aktiv.
Je nach Grad der Enttäuschung wallen dann die Gefühle auf. Doch zuerst einmal ist das dann eine Vertragsstörung. Und nur bei einem sehr kleinen Bruchteil dieser Vertragsstörungen ist etwas strafrechtlich relevantes passiert.
Kostengünstig ist es, den Vertragspartner schriftlich zu mahnen, seine Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen. Man setzt eine Frist und kündigt an, dass man ggf. den Vertragspartner bei einem Zivilgericht auf Erfüllung (Zahlung, Lieferung usw.) des Vertrages verklagen würde.
Wenn es um echte Straftaten geht, läuft man zur Staatsanwaltschaft. Die kann beurteilen ob was Strafbares vorliegt und wird dann evtl. selber aktiv.