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Gast

Beurlaubung

Mein Chef hat unseren Bau betrieb mit Kammara versehen bevor er in den Urlaub ist und meinte diese würden erst zum Arbeitsende 17 Uhr automatisch angehen. Da wir dies nicht richtig fanden, habe ich diese Kamera gleich früh morgens mit einem Handtuch abgehängt um zu testen ob die Kameras zur Überwachung während seiner Abwesenheit für uns sind ,daraufhin erhielt ich die Nachricht von meinem Chef ich möchte bitte sofort nach Hause fahren und sei erstmal beurlaubt bis er wieder da sei, ist das rechtens?
Frage beantworten Frage Nummer 3000120186 Frage melden

Antworten (2)
Thorsten Eidenmüller
Eine Kameraüberwachung muss: "gemäß Datenschutz eindeutig, freiwillig und widerrufbar sein. Das bedeutet, dass vom Arbeitgeber klar genannt werden muss, welche Zwecke die Installation haben soll. Zulässige Gründe wären etwa der Schutz des Eigentums vor Diebstählen. Die Arbeitszeiterfassung sollte hierüber jedoch nicht erfolgen, sofern die Mitarbeiter dies ablehnen."

Mit der Nutzung der Kamera am Tag hat er somit gegen seine eigene Aussage und somit gegen die Informationspflicht verstoßen.
Ob die Beurlaubung rechtens ist, kommt stark darauf an, wie er diese begründet...
In jedem Fall müsstest du rechtlich dagegen vorgehen, wenn du etwas erwirken möchtest und dazu würde ich einen Anwalt fragen wie die Chancen stehen.
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Wein
Beurlaubt? Ist doch schön. Bezahlt er auch den Flug nach Mallorca?
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