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Gast

Kündigung durch Arbeitnehmer (ich). Chef möchte bis zum Ende der Kündigungsfrist beurlauben. Soll ich darauf eingehen?

Ich habe zum 31.03. gekündigt. Nach Abbau Urlaubsanspruch liegen noch etwa drei Wochen Beschäftigung an. Nun möchte nich der Arbeitgeber für diese Zeit beurlauben. Hat dies gehalts- oder sozialversicherungstechnische negative Folgen? Wird das im Arbeitszeugnis stehen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000116897 Frage melden

Antworten (8)
FRWEF
Nein und Nein, freu dich über bezahlten weiteren Urlaub
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Skorti
Selbst wenn es im Arbeitszeugnis stehen würde, diese Freistellung ist bei den meisten Jobs üblich und würde sicher nicht durch einen zukünftigen Arbeitgeber negativ beurteilt.

Anders wäre es, wenn du nach langfristiger Beschäftigung gekündigt wirst. Dann kann es vorkommen, dass das Gehalt während der Freistellung mit einer evtl. Abfindung verrechnet wird.
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Skorti
Zitiere:
Von einer Seite der Firma Rundstedt (Fachfirma für Outplacement und Karriereplanung)
"Die monatlichen Bruttogehälter, die für die Freistellung aufzuwenden sind, können mit oder ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung von der Abfindung heruntergerechnet werden, so dass sich die Freistellung auf die Höhe der Abfindung mindernd auswirkt. "

Ich finde sonst nicht viel, aber ich erinnere mich an ein Urteil, dass dies rechtlich zulässig ist, da der Arbeitnehmer durch eine, unwiderrufliche, Freistellung dem Arbeitsmarkt früher zur Verfügung steht und die zur Überbrückung der Zeit der Arbeitssuche gedachte Abfindung nicht so lange braucht.
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DerDoofe
Skorti, du bist im falschen Zug. Der Arbeitnehmer hat gekündigt. Es entsteht kein Anspruch auf Abfindung!

In der Frage setzt sich der Arbeitgeber selbst in Annahmeverzug. Dafür gibt es viele Gründe. Beispielsweise hat der „Neue“ die Arbeit aufgenommen. Der Arbeitgeber zahlt bei Annahmeverzug den Arbeitslohn, der natürlich versteuert und verbeitragt werden muss.
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Skorti
@Der Doofe,
alles lesen, dann kann man auch alles verstehen.
In meiner ersten Antwort steht "Eine Freistellung ist wenn man selber kündigt, ohne Folgen,"anders wäre es, wenn".
Nun geht es darum, ob es dann wirklich anders wäre.
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GutGedacht
Dieses Angebot nur annehmen, wenn der Arbeitgeber für diesen "Urlaub" das Gehalt und die Sozialbeiträge weiterzahlt. Nein, es darf nicht im Arbeitszeugnis stehen.
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elfigy
Es geht noch eleganter. Ich hatte neuen Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn Tag X oder früher.
Drei Monate Kündigungsfrist. Ich kündigte, es war klar, dass ich sofort freigestellt würde. Dann bot ich meinem AG gegen Zahlung des Nettogehaltes für die drei Monate sofortige Auflösung des Vertrages an. Der nahm das natürlich an, ich bekam einen Scheck und als ich von Hof fuhr, rief ich in meiner neuen Firma an, dass ich morgen anfange.
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GutGedacht
Ist mir auch schon passiert. Auf anraten des Betriebsrates habe ich das Angebot angenommen. Da es sich um Urlaub handelt, muß der Chef das Gehalt weiter zahlen.
Und Urlaub gehört auch nicht als Anmerkung ins Zeugnis.
Wünsche sonnigen Urlaub auf Firmenkosten.
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