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Gast

Bewährungswiderruf

Mein Freund sitzt im Moment eine Haftstrafe von 6 Monaten ab wegen Bewährungswiderruf wegen nicht erfüllter Auflagen. Entlassungstermin ist am 19.08.2021. Im Juli 2021 hat er Post vom Gericht bekommen, dass seine Sachen an das zuständige Landgericht abgegeben wirden sind. Es gab noch eine zweite Bewährungssache wo er auch gegen die Auflagen verstoßen hat (nicht melden beim Bewährungshelfer). Meine Frage: kann er jetzt im Gefängnis festgehalten werden bis der evtl Bewährungswiderruf beantragt wird? Vielen Dank im Vorfeld
Frage beantworten Frage Nummer 3000265438 Frage melden

Antworten (3)
ingSND
Wenn der zweite Bewährungswiderruf VOR dem 19.08.2021 rechtswirksam wird, dann m.E. Ja - wenn nicht, dann nicht.
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Johann24
Bin der gleichen Meinung wie ingSND.
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bh_roth
Er wird am 19.08. entlassen, wenn bis dahin nicht über seine 2. Sache entschieden ist.
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