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Jenne

BGH Urteil Az.: IV ZR 202/10 steht einem auch bei einem bereits 2009 gekündigtem Vertrag eine Nachzahlung zu ?

Hallo gestern konnte man lesen, dass der BGH durch Urteil zum Aktenzeichen (Az.: IV ZR 202/10) verbesserte Bedingungen bei vorzeitiger Lebensversicherungskündigung in der Auszahlung der Rückkaufswerte geschaffen hat. Meine Frage lautet: Ich habe meine Lebensversicherung im Jahr 2009 gekündigt, steht auch mir noch eine "Nachzahlung" zu oder nur Kündigungen aus diesem oder letztem Jahr?
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Antworten (1)
antwortomat
Das steht im Urteil.
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