Schumie
Bin Existenzgründer und sitz an der Buchhaltung für meine kleine Firma, hab aber ein Problem: Was versteht man denn genau unter "geringwertige Wirtschaftsgüter"???
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Als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) wird jedes Gut bezeichnet, bei dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den Betrag von 410 €, bzw. in den Jahren 2008 und 2009 150 €, nicht übersteigen. Sie müssen beweglich und abnutzbar sowie selbstständig nutzbar sein (siehe EStG §4 Abs. 3 Satz 3, §6 Abs. 2 und Erläuterung zum Formblatt EÜR 2008 Zeile 32).
Nach dem Gesetz muss ein solches Gut zum Anlagevermögen gehören, darf nicht Kosten oder Wert über 410 Euro haben, muss dazu beweglich und abnutzbar sein und natürlich auch noch selbstständig nutzbar. Trifft das zu, spricht man also von einem geringwerten Wirtschaftsgut.