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Dorfdepp

Bin geblitzt worden (nicht vom Gewitter), bin aber voraussichtlich im Urlaub, wenn der Bußgeldbescheid kommt und kann somit die einwöchige Frist nicht einhalten. Wie wird das in einem solchen Fall gehandhabt?

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Antworten (5)
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Skorti
Wobei ein Urlaub als eigenes Verschulden gilt/gelten kann.
Somit ist ein Wiedereinsetzen der Frist nicht zwingend möglich.
Evtl. erfolgt da mal Kulanz, aber sicher ist das nicht.

Ich habe dafür Sorge zu tragen, dass meine Post regelmäßig geprüft wird, dass mein (an der Strasse) parkendes Auto zur Not umgeparkt wird etc.

Ansonsten ist es eigenes Verschulden, wenn Fristen versäumt werden, oder der Wagen weil er auf einmal in einem temporären Halteverbot steht abgeschleppt wird.
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Cordelier
Mit meinem damaligen Cupra hab ich viel Geld an die Cops bezahlt, jetzt mit dem MB 190E 2.0 fahr ich nur noch nach Vorschrift. Die Cops bei uns in MS können an jeder Ecke stehen.
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biscuitdealer
soweit ich weiß hast du mehr als eine Woche Zeit ( http://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/bussgeldbescheid-fristen/ ) sodass es für dich kein Problem sein sollte es nach dem Urlaub zu erledigen
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umjo
biscuitdealer, große Klasse, echt jetzt!
Dorfdepp war zwischenzeitlich vom 4.6.16 früh - 9.7.16 spät abends in Urlaub. Leider hat er mir nicht verraten wo.
Gut erholt, gut gelaunt und braun gebrannt, fischte er am 10.7. seine Post aus dem Briefkasten.
Upps, der (erwartete) Bußgeldbescheid datierte ja auf den 16.6.16! Frist dahin!

Was tun, war jetzt die Frage.

biscuitdealer, ich kann Dich beruhigen, nach Verbüßung von nur 12 Tagen hatte die Staatsmacht ein Einsehen.
Er ist jetzt Freigänger und quasi vorab-resozialisiert.

Allerdings, und das stimmt mich persönlich traurig: er darf sich in den nächsten 3 Jahren der Bewährungszeit keinen verkehrstechnischen Ausrutscher leisten, der Ärmste.
Nicht einmal Parken im Parkverbot...
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