Kurzarbeit
Darf man in der Kurzarbeit gekündigt werden ? Uns wurde gesagt, wir könnten den gesamten Monat X machen was wir wollen, und müßten uns am 1. Tag des neuen Monats wieder zur Arbeit einfinden. Ich fuhr 2 Wochen zur Schwester / andere Stadt, als ich zurückkam war die fristgemäße Kündigung im Briefkasten. Rechtlich korrekt ?
Danke im Voraus
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Antworten (1)
Man ist verantwortlich dafür, dass die Post, auch in Abwesenheit, regelmäßig geprüft wird.
Sollte man gesetzlich geregelte Fristen verpassen, weil man "im Urlaub" ist, so ist dies ganz allein das Problem des Empfängers.
Eine Kündigungsschutzklage ist aber bis zu 3 Wochen nach Zustellung der Kündigung möglich. Also ab zum Gericht.
Sollte man gesetzlich geregelte Fristen verpassen, weil man "im Urlaub" ist, so ist dies ganz allein das Problem des Empfängers.
Eine Kündigungsschutzklage ist aber bis zu 3 Wochen nach Zustellung der Kündigung möglich. Also ab zum Gericht.