HaraRiroBa
Bin neulich über ne Kleinanzeige gestolpert, in der es hieß Bengal Kater abzugeben. Sind das nicht Wildkatzen? Darf man die privat handeln?
Antworten (5)
Die Bengalkatze ist tatsächlich eine Wildkatze, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterfällt. Es gibt aber auch eine gleichnamige Edelkatze, die durch Einkreuzung von Bengalkatzen entstanden ist (hieß früher Leopardette zur Unterscheidung von der Wildform). Bei dem Tier in der Annonce wird es sich daher um einen Kater dieser Edelkatzenrasse handeln.
Nebenbei würde ich die Zeitung nicht auf den Boden legen, sondern auf einen Tisch oder ähnliches, dann ist die Stolpergefahr geringer.
Bengal Katzen dürfen von Züchtern nur mit behördlicher Genehmigung verkauft werden(EG Bescheinigung Nr. 224 bzw. Cites),indem sie die zukünftigen Besitzer über die Artgerechte Haltung dieser Katzen informieren und in Kenntnis setzen.
die internetseite http://www.bengalkatzen.info/wildkatzen/paragrafendschungel/index.html
Auch dürfen in Deutschland nur reine Bengal katzen miteinander gepaart werden.
die internetseite http://www.bengalkatzen.info/wildkatzen/paragrafendschungel/index.html
Auch dürfen in Deutschland nur reine Bengal katzen miteinander gepaart werden.
Bei den Bengal-Katzen, die von Züchtern zum Verkauf angeboten werden, handelt es sich nicht um die "echte" wilde Bengal-Katze sondern um eine spezielle Züchtung, bei der ursprünglich eine Hauskatze mit einer Bengal-Katze gekreutzt wurde. Diese Züchtung nennt sich eigentlich Leopardette, üblicherweise werden die Katzen aber als Bengalkatzen angeboten. Alles also ganz legal.
Die Bengalkatzen sind Wildkatzen, die hauptsächlich in Asien bzw. Südostasien vorkommen. Bereits seit mehreren Jahren steht diese Katzenart auf der sogenannten "Roten Liste der gefährdeten Arten". Alles, was man hierzulande als Begalkatze angeboten bekommt, sind Nachzüchtungen, die privat gehandelt und auch gekauft werden dürfen. Sie sollten sich allerdings einen Zuchtnachweis geben lassen, um illegale Importe auszuschließen.