Antworten (7)
Nicht zu viele, weil du ansonsten als gewerblicher Verkäufer gilst und der Käufer Ansprüche wie z.B. Rückgaberecht erheben kann!
Wenn Du Dir einen gewissen Nebenverdienst durch den Verkauf einheimst, bist Du als gewerblicher Verkäufer zu beurteilen. Dann musst Du ein Gewerbe anmelden + Steuern zahlen.
Z.B. wenn immer wieder die gleiche Ware angeboten wird. Dann kann man davon ausgehen, dass du nicht nur deinen Fehlkauf weiterverkaufst.