Bin pensionierter Bemater und möchte einen Minijob annehmen, muss ich einen Sozialversicherungsausweis haben?
Ich möchte als pensionierter Bemater einen Minijob ausüben. Z.B. als Auslieferungsfahrer muss man eigentlich den Sozialversicherungsausweis immer mitführen.
Was macht der pensionierte Beamte bei einer Kontrolle?
Was macht der pensionierte Beamte bei einer Kontrolle?
Antworten (6)
Ein Beamter ist meines Wissens nicht sozialversicherungspflichtig und hat daher auch keinen solchen Ausweis. Allerdings musst du, wenn der Job besser bezahlt wird, einen Sozialversicherungsbeitrag und einen reduzierten Beitrag zur Arbeitslosenversicherung abführen, obwohl du nicht arbeitslos werden kannst.
Es gibt keine Verpflichtung zum Mitführen des Sozialversicherungsausweises - sollte man als Beamter aber wissen.
Der Sozialversicherungsausweis muss nicht (mehr) mitgeführt werden; es reicht der Personalausweis, Pass etc.
Siehe § 2a Schwarzarbeitsgesetz
Siehe § 2a Schwarzarbeitsgesetz
Hier der Text:
§ 2a Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
(1) Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen:
1.
im Baugewerbe,
2.
im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
3.
im Personenbeförderungsgewerbe,
4.
im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
5.
im Schaustellergewerbe,
6.
bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
7.
im Gebäudereinigungsgewerbe,
8.
bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
9.
in der Fleischwirtschaft.
§ 2a Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
(1) Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen:
1.
im Baugewerbe,
2.
im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
3.
im Personenbeförderungsgewerbe,
4.
im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
5.
im Schaustellergewerbe,
6.
bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
7.
im Gebäudereinigungsgewerbe,
8.
bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
9.
in der Fleischwirtschaft.