Hat man ein Anrecht auf Gehaltsabrechnung übersichtlich, nachvollziehbar
Als Zeitungsausträger bekomme ich jeden Monat eine Abrechnung in der für jeden Arbeitstag eine errechnete Zeit erscheint. Diese setzt sich meines Wissens aus -Zahl der Zeitungen/-Streckenlänge/Beilagen in der Zeitung / Ausgetragene Briefe zusammen. Für all das zusammen erscheint aber nur diese eine Stundenzahl.
Nicht was wieviel Gewichtung hat. Keine weiteren Erläuterungen. Ich hab nun mal einen ganzen Monat protokolliert . Da wird beispielsweise für Tag X mit 0 Briefen1 Std 20 Minuten gezahlt, für Tag Y unter identischen Bedingungen aber 90 Briefen zusätzlich, nur 1 Std 16 Minuten. Oder für Tag A mit einer Zeitung zusätzlich, der gleiche Lohn wie für Tag B mit einer Zeitun weniger. ---- Auf Nachfrage erfahre ich nur dass die Berechnung zu kompliziert wäre um sie am Telefon zu erklären. Nun frage ich mich:
Habe ich ein Anrecht darauf, diese Abrechnungen verständlich erklärt zu bekommen ?
Nicht was wieviel Gewichtung hat. Keine weiteren Erläuterungen. Ich hab nun mal einen ganzen Monat protokolliert . Da wird beispielsweise für Tag X mit 0 Briefen1 Std 20 Minuten gezahlt, für Tag Y unter identischen Bedingungen aber 90 Briefen zusätzlich, nur 1 Std 16 Minuten. Oder für Tag A mit einer Zeitung zusätzlich, der gleiche Lohn wie für Tag B mit einer Zeitun weniger. ---- Auf Nachfrage erfahre ich nur dass die Berechnung zu kompliziert wäre um sie am Telefon zu erklären. Nun frage ich mich:
Habe ich ein Anrecht darauf, diese Abrechnungen verständlich erklärt zu bekommen ?
Antworten (2)
Ich kann mich irren, ob es auch für Zeitungsausträger zutrifft, für mich bist Du allerdings Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber.
§ 16 Abs 2 ArbZG-E heißt es: „der Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. “ (Copy&Paste)
§ 16 Abs 2 ArbZG-E heißt es: „der Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. “ (Copy&Paste)
Ja, aber nicht am Telefon.
Selbstverständlich musst Du in der Lage sein, Deine Abrechnung zu prüfen.
Dafür muss es eine Firmen-Vorschrift geben, die eigentlich entweder Teil Deines Arbeitsvertrages sein sollte oder auf die im Vertrag hingewiesen wird. Lass Dir diese Vorschrift geben, gerne aufbereitet als Merkblatt für die Mitarbeiter.
Selbstverständlich musst Du in der Lage sein, Deine Abrechnung zu prüfen.
Dafür muss es eine Firmen-Vorschrift geben, die eigentlich entweder Teil Deines Arbeitsvertrages sein sollte oder auf die im Vertrag hingewiesen wird. Lass Dir diese Vorschrift geben, gerne aufbereitet als Merkblatt für die Mitarbeiter.