Bin vor 1965 geboren, welche Fahrzeuge darf man ohne Führerschein fahren ?
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Als fahrerlaubnisfrei gelten im Prinzip alle Kraftfahrzeuge, die als Ausnahmen in § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) benannt sind. Zu diesen zählen folgende Fahrzeuge:
einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit nicht mehr als 25 km/h (Pedelec, Mofa)
Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter)
zweirädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L1e-B) mit höchstens 25 km/h
dreirädrige Kraftfahrzeuge (Klassen L2e-P und L2e-U) mit höchstens 25 km/h (Ape 25)
Krankenfahrstühle mit Elektromotor (vornehmliche Nutzung durch körperliche beeinträchtigte Personen), Gesamtmasse bis max. 500, Breite max. 110 cm, höchstens 15 km/h
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Flurförderfahrzeuge mit jeweils nicht mehr als 6 km/h.
einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit nicht mehr als 25 km/h (Pedelec, Mofa)
Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter)
zweirädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L1e-B) mit höchstens 25 km/h
dreirädrige Kraftfahrzeuge (Klassen L2e-P und L2e-U) mit höchstens 25 km/h (Ape 25)
Krankenfahrstühle mit Elektromotor (vornehmliche Nutzung durch körperliche beeinträchtigte Personen), Gesamtmasse bis max. 500, Breite max. 110 cm, höchstens 15 km/h
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Flurförderfahrzeuge mit jeweils nicht mehr als 6 km/h.