FabianWollegeX
Bis wann muss ein ärztliches Attest oder eine Krankschreibung bei der Krankenkasse vorliegen?
Antworten (5)
Möglichst gleich nach der Krankschreibung. Spätestens dann, wenn du Anspruch auf Lohnfortzahlung hast infolge einer Krankheit
Laut telefonisch eingeholter Aussage meiner Krankenkasse muss die Krankschreibung, also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, innerhalb von einer Woche nach Ausstellen durch den Arzt bei der Krankenkasse eingehen. Am besten man schickt sie sofort nach dem Arztbesuch ab.
Informieren musst Du den Arbeitgeber noch am selben Tag, also am ersten Tag der Krankmeldung (egal ob telefonisch, per Mail oder Fax). Der Schein selbst muss am 4. KALENDERTAG (nicht Arbeitstag!!!) bei Arbeitgeber und Krankenkasse vorliegen. Wenn Du Dich also am Freitag krankschreiben lässt, musst Du sehen, dass der Schein am Montag bei beiden Stellen eintrifft.
Warum sollte dieses Attest überhaupt zur Krankenkasse? Hast du eine Versicherung die dir Krankengeld zuschreibt, dann sollte das Attest spätestends dann vorliegen, wenn der Anspruch startet. Das ist nur selten schon am ersten Tag der Fall. Meist gibt es das Krankengeld ja erst nach vier Wochen.