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Gast

Bisher wohnte unser Sohn im eigenen Haus in einer zweitwohnung mietfrei

Mein Mann hat meinen Sohn damals ins Haus einziehen lassen in einer Wohnung die leer stand. Miete hat er keine verlangt. Mein Sohn lernte dann eine Frau kennen mit der er zwei Kinder hat und die mit eingezogen ist. Aus der kleinen Wohnung sind mittlerweile 120 Quadratmeter geworden, die sie nach und nach in Beschlag genommen haben. Ich wohne in einer oberen Wohnung und sie bewohnen das komplette Erdgeschoss.Die vierköpfige Familie wohnt jetzt also schon 15 Jahre mietfrei. Nun da mein Mann gestorben ist, bin ich praktisch die Besitzerin des Hauses und trage alle Kosten. Die Familie meines Sohnes mit einem Einkommen von über 4000 € zahlt lediglich den Strom und 50 € Nebenkosten im Monat. Ich möchte nun Miete verlangen, da ich auch nur die Rente habe, aber seine Frau weigert sich auch nur einen Cent zu bezahlen. Wie kann ich einen Mietvertrag machen und was kann ich tun wenn Sie den nicht unterschreiben? Ich gehe mal davon aus dass ich jetzt die neue Besitzerin des Hauses bin, das ich Miete verlangen kann, da mich sonst alle Kosten des Hauses ruinieren würden, die ich alleine zu tragen habe. Mein Sohn und seine Familie gehen davon aus dass die Vereinbarung mit meinem Mann auch nach seinem Tod immer noch gültig wäre. Und was kann ich tun für den Fall dass sie sich weiter weigern in Zukunft eine Miete an mich zu bezahlen.Für eine Antwort wäre ich sehr sehr dankbar. Sollte mir da jemand einen Rat geben können, dann auch gerne per E-Mail da ich bei Konsultationen eines Anwaltes wiederum ein Haufen Geld von der Rente abknapsen müsste. elbi0604@yahoo.de allerherzlichen Dank jetzt schon an jemanden der mir einen Rat geben kann der auch gesetzesfest wäre
Frage beantworten Frage Nummer 3000274623 Frage melden

Antworten (2)
ingSND
Grundsätzlich nennt sich das, was da zwischen Deinem Sohn und Dir besteht, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein "Leihvertrag".
Das besondere an einem Leihvertrag ist, dass er jederzeit ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden kann. Mit anderen Worten: Du könntest Deinen Sohn einerseits jederzeit rauswerfen - schlimmstenfalls die Polizei rufen, um ihn entfernen zu lassen.
Was das Ganze dann doch nicht so einfach macht, ist, dass Dein Sohn durch den Tod seines Vaters Miteigentümer des Hauses geworden ist.
Die Lage ist kompliziert und Du wirst um die Konsultation eines Anwaltes nicht herumkommen. Der wird Dir sagen können,ob es wirklich ein "Leihvertrag" ist - dann hättest Du ein echtes Druckmittel, um einen Mietvertrag zu erzwingen.
Oder ob es doch ein Mietvertrag ist. Nun, dann gäbe es Mieterhöhungen und selbstverständlich kann man einem Mieter gegenüber eine vollständige Nebenkostenabrechnung geltend machen - das wären definitiv mehr als die lächerlichen 50,-€
Warte aber mit der Nebenkostenabrechnung bis nach dem Besuch beim Rechtsanwalt - volle Nebenkosten sind ein Indiz für einen "Mietvertrag", das wäre erheblich schlechter für Dich als die "Leihe"

Wenn Du nach dem Besuch dort weißt, was Deine Rechte sind, lässt sich viel entspannter mit Deinem Sohn(!) und nicht(!) mit seiner Frau sprechen. Alles ist viel einfacher, wenn man spricht und nicht klagt
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ingSND
Die Diskrepanz zwischen "mein" und "unser" Sohn habe ich auch bemerkt - ein kluger Mitantworter in dieser Rund hier hat einmal sinngemäß gesagt: "wenn ich nix genaues weiß, nehme ich das Schlimmere an, dann liege ich immer richtig".
Wenn es tatsächlich nur "ihr" Sohn ist, wird die Beratung beim Anwalt wesentlich günstiger, weil es dann nur noch um die Frage ginge, ob es ein Leih- oder Mietvertrag ist.
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