FelangFe3
Boa, bei mir tropft die Heizung aber mein Vermieter sagt das ist mein Problem, ich kann ja die Klempner rufen - kann er das so sagen?
Antworten (4)
Zunächst einmal, der Mieter ist nur für so genannte Bagatellschäden des Mietobjektes verantwortlich. Alles Grundsätzliche, was den Wert des Mietobjektes, also auch den Mietpreis, ausmacht ist Sache des Vermieters. Dies bezieht sich auf Fenster, Stromversorgung, Wasser zu - und Abfluß und natürlich auch auf die Heizung. Wenn der Vermieter den Schaden nicht behebt, ist mit Fristsetzung eine Mietminderung gerechtfertigt.
Nein, kann er nicht. Die Heizung gehört zur Mietsache, und die hat der Vermieter ordnungsgemäß und gebrauchsfähig zu übergeben und auch zu erhalten. Wartung und Reparatur gehen zu seinen Lasten. Natürlich können Sie vereinbaren, dass Sie sich um den Klempner kümmern und ihm die Rechnung schicken. Das würde ich mir bei so einer Aussage vom Vermieter aber vorher schriftlich geben lassen.
Eine Reparatur ist immer Sache des Vermieters. Zuerst den Fall dem Vermieter schildern, in dem Fall wohl schon geschehen. Danach kann man dem Vermieter eine Frist setzen, daß der Schaden behoben wird. Wenn Gefahr in Verzug ist, etwa Überschwemmung der Wohnung, kann man auch erst den Klempner anrufen. Der wird dem Vermieter dann schon bescheinigen, daß es schnell gehen musste und so wird es auch keine Probleme geben.
Die Aussage von Heidi-Alpen-Hase ist definitiv falsch. Im übrigen kann man immer den Klempner rufen. Das ist nicht verboten. Aber Achtung: Wer die Musik bestellt, bezahlt auch.