Nachtspeicher Heizung hoher Verbrauch
Hallo,
ich habe einen Nachtspeicherofen bzw Nachtspeicher Heizung mit HT & NT. Ich habe vor paar tagen meine Jahresabrechnung bekommen und wurde erschlagen. Als Beispiel: Ich habe anscheinend zwischen 01.06 bis 01.11 930kwh an Strom verbraucht. Der Strom war aus. Meine Heizung war aus da der Schalter im Sicherungskasten auf unten ist. Ich habe diesen Strom nie genutzt. Ich hatte in der Vergangenheit immer Guthaben vom Stromanbieter. Doch jetzt muss ich mehr als 800€ nachzahlen. Kann einer helfen?
ich habe einen Nachtspeicherofen bzw Nachtspeicher Heizung mit HT & NT. Ich habe vor paar tagen meine Jahresabrechnung bekommen und wurde erschlagen. Als Beispiel: Ich habe anscheinend zwischen 01.06 bis 01.11 930kwh an Strom verbraucht. Der Strom war aus. Meine Heizung war aus da der Schalter im Sicherungskasten auf unten ist. Ich habe diesen Strom nie genutzt. Ich hatte in der Vergangenheit immer Guthaben vom Stromanbieter. Doch jetzt muss ich mehr als 800€ nachzahlen. Kann einer helfen?
Antworten (2)
Helfen erher weniger. Informieren JA.
Praktisch misst der Zähler das, was in der nachgschalteten Anlage verbraucht wird. In über 95% der Fälle misst der Zähler richtig.
Es gibt Netzbetreiber, die u.a. den Betrieb einer Wallbox auf dem Heizungszähler zulassen. Das schliessen wir jetzt mal aus. Wenn über einen bestimmten Zeitraum Strom verbraucht wird, wird trotz ausgeschalteter Sicherung/ Hauptschalter irgendein Verbraucher versorgt. Sofern Sie nicht Eigentümer der Anlage/ Haus/ Wohnung sind, sollten Sie Ihren Vermieter auf den Fall ansprechen. Der müsste dann einen Installateur beauftragen um zu recherchieren, wo der Verbrauch herkommt. Evtl. ist der Ihnen doch zuzurechnen, nur eben nicht lokal für die Heizung.
Gegenüber dem Stromvertriebspartner sind Sie in der Pflicht den offenen Betrag auszugleichen. Da kommen Sie erst einmal nicht raus. Praktisch sind Sie in der Pflicht nachzuweisen, dass hier der Zähler nicht richtig funktioniert. Das können Sie im Regelfall aber nicht.
Sie können beim Messstellenbetreiber (gehört der Zähler. Ist nicht Ihr Stromlieferant) eine Befundprüfung beauftragen. Diese sollte kostenlos sein. Dann kommt jemand vorbei und schaut sich die Zähler an. Der schraubt nicht die Zähleranlage auseinander! Da wird aber nichts rauskommen, wenn der/ die Zähler/ der Funkrundsteuerempfänger, für die Umschaltung von HT auf NT äußerlich keinen Defekt aufweist.
Die Alternative ist eine Zählerüberprüfung. Hier kommt jemand vorbei, lässt sich vorher eine Kostenübernahmeerklärung unterschreiben. Falls die nicht unterschrieben wird, fährt er wieder und macht nichts. Andernfalls wird der Zähler gewechselt und geprüft. Sie bekommen einen Nachweis des Zählerwechsels und später auch das Ergebnis der Zählerüberprüfung. Wenn er richtig zählt/ misst, bleiben Sie (zusätzlich) an ca. 300€/ brutto hängen. Falls nicht müssen Sie den offenen Betrag nicht bezahlen.
Die angesprochenen 930kWh machen aber keine 800€ aus? Somit war der Verbrauch generell höher als im Vorjahr.
Noch ein Tip von mir: Prüfen Sie unterjährig Ihren Zählerstand und schreiben den auf. Nach der Heizperiode ebenfalls ablesen und die Abschläge anpassen lassen. Wir haben (in Unterfranken) dieses jahr bis Ende April geheizt. Seit einer ungeplanten Nachzahlung an meinen Versorger, lese ich jedes Jahr im Mai den Zähler ab und lasse die Abschläge anpassen. Dann bekommt man einen anderen Bezug zum Heizen und den auflaufenden Kosten. Seitdem bekomme ich immer was zurück.
Praktisch misst der Zähler das, was in der nachgschalteten Anlage verbraucht wird. In über 95% der Fälle misst der Zähler richtig.
Es gibt Netzbetreiber, die u.a. den Betrieb einer Wallbox auf dem Heizungszähler zulassen. Das schliessen wir jetzt mal aus. Wenn über einen bestimmten Zeitraum Strom verbraucht wird, wird trotz ausgeschalteter Sicherung/ Hauptschalter irgendein Verbraucher versorgt. Sofern Sie nicht Eigentümer der Anlage/ Haus/ Wohnung sind, sollten Sie Ihren Vermieter auf den Fall ansprechen. Der müsste dann einen Installateur beauftragen um zu recherchieren, wo der Verbrauch herkommt. Evtl. ist der Ihnen doch zuzurechnen, nur eben nicht lokal für die Heizung.
Gegenüber dem Stromvertriebspartner sind Sie in der Pflicht den offenen Betrag auszugleichen. Da kommen Sie erst einmal nicht raus. Praktisch sind Sie in der Pflicht nachzuweisen, dass hier der Zähler nicht richtig funktioniert. Das können Sie im Regelfall aber nicht.
Sie können beim Messstellenbetreiber (gehört der Zähler. Ist nicht Ihr Stromlieferant) eine Befundprüfung beauftragen. Diese sollte kostenlos sein. Dann kommt jemand vorbei und schaut sich die Zähler an. Der schraubt nicht die Zähleranlage auseinander! Da wird aber nichts rauskommen, wenn der/ die Zähler/ der Funkrundsteuerempfänger, für die Umschaltung von HT auf NT äußerlich keinen Defekt aufweist.
Die Alternative ist eine Zählerüberprüfung. Hier kommt jemand vorbei, lässt sich vorher eine Kostenübernahmeerklärung unterschreiben. Falls die nicht unterschrieben wird, fährt er wieder und macht nichts. Andernfalls wird der Zähler gewechselt und geprüft. Sie bekommen einen Nachweis des Zählerwechsels und später auch das Ergebnis der Zählerüberprüfung. Wenn er richtig zählt/ misst, bleiben Sie (zusätzlich) an ca. 300€/ brutto hängen. Falls nicht müssen Sie den offenen Betrag nicht bezahlen.
Die angesprochenen 930kWh machen aber keine 800€ aus? Somit war der Verbrauch generell höher als im Vorjahr.
Noch ein Tip von mir: Prüfen Sie unterjährig Ihren Zählerstand und schreiben den auf. Nach der Heizperiode ebenfalls ablesen und die Abschläge anpassen lassen. Wir haben (in Unterfranken) dieses jahr bis Ende April geheizt. Seit einer ungeplanten Nachzahlung an meinen Versorger, lese ich jedes Jahr im Mai den Zähler ab und lasse die Abschläge anpassen. Dann bekommt man einen anderen Bezug zum Heizen und den auflaufenden Kosten. Seitdem bekomme ich immer was zurück.