schulzeMann31
Brauche ich eigentlich einen speziellen Behindertenparkausweis um auf entsprechenden Plätzen zu stehen? Bin zu 100% behindert, berechtigt bin ich also.
Antworten (3)
Um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen, benötigt man einen entsprechenden blauen Parkausweis mit Ausnahmegenehmigung. Diese Bindertenparkausweise werden nur an Personen ausgestellt, die entweder blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind.
Ja, aber wenn du zu 100 % behindert bist, müsstest du ja ohnehin einen solchen Ausweis haben - wenn nicht, solltest du ihn beantragen, nicht nur wegen der Parkplätze, sondern auch ganz allgemein, du hast ja damit auch noch andere Ansprüche, zum Beispiel darfst du öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Leg den Ausweis am besten hinter die Windschutzscheibe, wenn du parkst.
Diesen Parkausweis gibt es nur bei außergewöhnlichen Gebehinderungen (aG). Bei anderen Behinderungen (Sehvermögen, geistige Leistungsfähigkeit usw.) gibt es in der Regel einen solchen Ausweis nicht. Selbst eine 100% Behinderung führt also nicht automatisch zum speziellen Parkausweis.