Bruder hat Wohnrecht mus er sich an Kosten beteiliegen
Habe ein haus und zahle Rechnungen aus eigener Tasche. Mein Bruder hat Wohnrecht bekommen muss er auch für Kosten aufkommen?
Antworten (4)
Amos hat es bereits geschrieben. Es steht normalerweise im Grundbuch genau definiert, falls nicht, was eher selten ist, auf eine dingliche Absicherung verzichtet wurde. Dann steht es nur im Überlassungsvertrag oder im Testament. Wende dich an deinen Notar. Es gibt beim Wohnrecht viele Varianten. Mit und ohne Miete, mit und ohne Nebenkosten. Genauso gibt es viele Gründe, dem einen Bruder das Haus und dem andern das Wohnrecht zu vererben. z.b. wenn der Bruder mit dem Wohnrecht schon vorab größere Leistungen erhalten hat, oder wenn seine Gesamtsituation den Besitz einer Immobilie, auch noch gemeinschaftlich, nicht sinnvoll erscheinen lässt. Oder wenn der Bruder, der das Haus bekam, sich vorher schon an dessen Erwerbskosten beteiligt hatte.