Ist es zugelassen zwei Benzinfahrzeuge auf einen Tiefgaragenplatz abzustellen?
Ein Mieter hat ein Auto und ein schweres Motorrad darauf abgestellt?
Antworten (10)
Die Frage an sich ist nur schwer zu beantworten. Dazu müßte man wissen, was der Mietvertrag beinhaltet. Da das keiner der geneigten Leserschaft weiß, ist eine Antwort unmöglich. Aber fragen schadet ja nicht ...
Direkt bei der Hausverwaltung beschweren. Würd ich bei dir auch machen wenn du kein Auto hast aber dein Fahrrad mit Kinderanhänger abstellst. Irgendwo müssen Grenzen gesetzt werden, da hast du Recht, und ich auch.
Zudem würd ich dich jedesmal bei der klitzekleinsten Verfehlung gegen die Hausordnung, Fluchtwege (abstellen von Schuhen im Flur o.ä.), Ordungswidrigkeiten (bischen Lärm nach 22°°Uhr) direkt anschwärzen. Die Cops wären jeden Abend bei dir und Post von der Hausverwaltung würden deinen Briefkasten zum Platzen bringen.
Grillst du gerne im Garten? Nie wieder. Parken zum Ausladen im Halteverbot? Nie wieder. Rauchen auf dem Balkon, vor dem Haus oder im Garten? Hat sich erledigt.
Wenn beide FZ draufpassen ist das doch hervorragend platzsparend geparkt. Ich verstehe das Problem garnicht. Wenn durch die Doppelnutzung natürlich andere Parkplatzmieter beeinträchtigt werden oder sogar die Fahrbereiche geht das natürlich nicht und der Vermieter sollte eingeschaltet werden. Aber davon ist ja nicht die Rede in diesem Fall.
Ganz so einfach ist es nicht, auch wenn beide Fahrzeuge problemlos auf einen Stellplatz passen.
Es könnte sein, dass die Ausnutzung in der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt ist, diese liegt dem Vermieter vor, wenn er Eigentümer ist.
Weiterhin sind baurechtliche Aspekte, unter anderem Brandschutz usw., zu beachten. Es ist ein Unterschied, ob in einer Tiefgarage mit 10 Stellplätzen ein KFZ je Stellpatz oder 20 Stk. Smart stehen. Dies betrifft auch die Abgasabführung / Entlüftung aus der Garage.
Amtliche Vorschriften unterstellen 1 Stellplatz = 1 KFZ.
Es könnte sein, dass die Ausnutzung in der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt ist, diese liegt dem Vermieter vor, wenn er Eigentümer ist.
Weiterhin sind baurechtliche Aspekte, unter anderem Brandschutz usw., zu beachten. Es ist ein Unterschied, ob in einer Tiefgarage mit 10 Stellplätzen ein KFZ je Stellpatz oder 20 Stk. Smart stehen. Dies betrifft auch die Abgasabführung / Entlüftung aus der Garage.
Amtliche Vorschriften unterstellen 1 Stellplatz = 1 KFZ.
Der Brandschutz mag ja ein Argument sein, aber die Abgasabführung und Entlüftung ist eher realitätsfern.
Selbst jemand, der 2 Fahrzeuge, in diesem Fall noch eins davon ein Motorrad, auf seinem Abstellplatz stehen hat, wird wohl eher nicht beide gleichzeitig bewegen.
Schon gar nicht, in dem Extrembeispiel mit 20 statt 10 Fahrzeugen. Da müsste nun jeder Stellplatz zu einem Paar gehören und jedes Paar müsste gleichzeitig beide eigenen Fahrzeuge in der Garage bewegen, damit es ein Entlüftungsproblem gibt.
Selbst jemand, der 2 Fahrzeuge, in diesem Fall noch eins davon ein Motorrad, auf seinem Abstellplatz stehen hat, wird wohl eher nicht beide gleichzeitig bewegen.
Schon gar nicht, in dem Extrembeispiel mit 20 statt 10 Fahrzeugen. Da müsste nun jeder Stellplatz zu einem Paar gehören und jedes Paar müsste gleichzeitig beide eigenen Fahrzeuge in der Garage bewegen, damit es ein Entlüftungsproblem gibt.
Ja er darf. Der Tiefgaragenplatz ist wohl eine Mietsache?
Darüber kann der Mieter frei verfügen. Es sei denn, im Mietvertrag wird ausdrücklich eine andere Nutzung (z.B. Doppelbelegung) untersagt, oder diese Nutzung bedindert oder schädigt andere Tiefgaragennutzer.
Darüber kann der Mieter frei verfügen. Es sei denn, im Mietvertrag wird ausdrücklich eine andere Nutzung (z.B. Doppelbelegung) untersagt, oder diese Nutzung bedindert oder schädigt andere Tiefgaragennutzer.