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Gast

Btmg Verstoß

Habe eine Anklageschrift erhalten wo steht dass ich 5,6g Haschisch wissentlich mit mir trug (Wurde im Sommer 2017 damit von der Polizei zu Fuß erwischt) . Ich streite die Tat nicht ab und wollte fragen welche Strafe auf mich zukommt? Ich komme aus dem Saarland (geringe Menge = bis zu 6g)
Bin 19 Jahre alt und Ersttäter also nie negativ aufgefallen. Laut Anklageschrift ist der Jugendrichter im Amtsgericht für die Aburteilung zuständig.
Habe keinen Anwalt bzw kein Geld dafür. Welche Strafe erwartet mich?? Und was kommt nach der Frist auf mich zu?? Besteht Chance auf Einstellung??

Bitte nur seriöse Antworten

Mfg
Frage beantworten Frage Nummer 3000092424 Frage melden

Antworten (2)
Faeaega
Hallo,
ich wohne zwar nicht in Ihrem Bundesland aber denke, dass die Verfahrensweisen ähnlich sind.
Meist wird bei Erststraftätern welche ein „Minidelikt“ begangen haben entweder Eingestellt oder aber so bestraft, dass dem Täter keine privaten oder beruflichen Nachteile entstehen um die doch noch günstige Legalprognose nicht unnötig zu verschlechtern.
Bei uns gäbe es ein erzieherisches Gepräch o.Ä.
Mit freundlichen Grüßen
F.
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PezzeyRaus
Normalerweise wird das eingestellt. Wenn es zum Prozess kommen sollte, Anwalt nehmen und Prozesskostenhilfe beantragen. Und keine Aussage zur Sache machen. Kein Dope zur Verhandlung mitnehmen.
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