Bücher der Bibliothek abkaufen
Ich habe ein Buch der Bücherei von sommer 2019 wiedergefunden. Kann ich das Buch der Bibliothek abkaufen oder muss ich die Strafen im 3 oder 4 stelligen Bereich zahlen?
Antworten (2)
Hat die Bücherei das Buch angemahnt oder hast du es selbst wieder entdeckt?
Du schreibst von Strafe(n). Um wie viel Bücher handelt es sich? Die ganze Bücherei eventuell (wegen dem vierstelligen Betrag)?
Du siehst, diese Bücher sind viel zu wertvoll, um sie zu verkaufen.
Sprich mit dem Verwalter der Bücherei. Dann bekommst du eventuell Rabatt!
Du schreibst von Strafe(n). Um wie viel Bücher handelt es sich? Die ganze Bücherei eventuell (wegen dem vierstelligen Betrag)?
Du siehst, diese Bücher sind viel zu wertvoll, um sie zu verkaufen.
Sprich mit dem Verwalter der Bücherei. Dann bekommst du eventuell Rabatt!
Die Bibliothek stellt das Medium zur Verfügung und dafür muss ein Jahresbeitrag gezahlt werden. In der Gebürhenordnung steht dann wie viel man bezahlen muss, wenn man die Ausleihfristen nicht einhält. In der Zwischenzeit sollte daher bei Ihnen schon eine Mahnung angekommen sein. Das Buch abkaufen bringt nachträglich nichts, eventuell hat die Bibliothek es bereits neu bestellt und der Neupreis kommt noch auf die bisherige Mahnsumme drauf. Das macht die Bibliothek, weil sie das Buch ja auch anderen Nutzern zur Verfügung stellen will. Im Zweifelsfall sich einfach mit der Bibliothek in Verbindung setzen, die können Ihnen besser weiterhelfen als dieses Forum hier.