Corona 15km Regel
Situation: Mein Partner und ich leben zusammen bei mir in der Wohnung, zur Zeit sind wir aber noch nicht gemeinsam gemeldet. Dementsprechend steht ja noch ein anderer Wohnsitz auf seinem Ausweis. Sein Wohnstandort liegt zudem weiter als 15km von mir weg. Wie kann man das im Falle einer Kontrolle am besten erklären, bzw reicht zur Erklärung ein Schreiben von mir in dem ich Bestätige, dass er zur Zeit bei mir lebt? Weil wir ja demnach ein Haushalt sind und er kein Ärger bekommt weil er ja weiter als 15km von seinem auf dem Ausweis angegebenen Wohnsitz weg ist.. Gibt es zu solchen Situationen irgendwelche Infos oder kann meine Frage vielleicht sogar gleich beantwortet werden? :) danke
Antworten (21)
Wenn Dein Partner sich ans Meldegesetz hält und sich ummeldet, kann eigentlich nichts passieren. Dann steht auch die korrekte Anschrift auf dem Ausweis. Ist doch eigentlich ganz einfach, man muss sic h nur an die Regeln halten, das kann auch ansonsten sehr hilfreich sein.
Freunde von mir haben es auch so gemacht und einen Zweitwohnsitz angemeldet, das ist bestimmt der sicherste und korrekteste Weg ;). Ich denke aber kaum, dass das so ohne weiteres kontrolliert wird und zu Problemen führt, wenn nicht irgendein anderes Vergehen dazukommt...
Wie von anderen geschrieben, wäre Ummelden die richtige Entscheidung, aber da können ja wichtige Gründe gegen sprechen. (Bezug von HartzIV oder Wunsch nach persönlicher Freiheit)
Wenn die Gründe denn so wichtig sind und die Entfernung so groß ist, dann nehmt euch doch eine Auszeit.
Wenn die Gründe denn so wichtig sind und die Entfernung so groß ist, dann nehmt euch doch eine Auszeit.
Er könnte bei einer Kontrolle den Ausweis "vergessen" haben, und ihr erklärt, dass ihr zusammen lebt. Wenn danach noch was kommt, müsst ihr vorher irgendwie aufgefallen sein.
Es waren zwei Königskinder,
die hatten einander so lieb,
sie konnten beisammen nicht kommen,
Corona restriction? 2 deep!
die hatten einander so lieb,
sie konnten beisammen nicht kommen,
Corona restriction? 2 deep!
Frage : " Gibt es zu solchen Situationen irgendwelche Infos oder kann meine Frage vielleicht sogar gleich beantwortet werden? "
Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip Nein.
Eine Auszeit zu nehmen, falls die Libido im Keller ist, wäre evt. eine Lösung, hat aber mit Corona nichts zu tun.
Ausweis vergessen ist eine billige Ausrede, das macht nur Probleme.
Die Situation schildern, dass sollte ausreichen. Wer es nicht glaubt, kann es ja gerne überprüfen.
Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip Nein.
Eine Auszeit zu nehmen, falls die Libido im Keller ist, wäre evt. eine Lösung, hat aber mit Corona nichts zu tun.
Ausweis vergessen ist eine billige Ausrede, das macht nur Probleme.
Die Situation schildern, dass sollte ausreichen. Wer es nicht glaubt, kann es ja gerne überprüfen.
"Wer es nicht glaubt, kann es ja gerne überprüfen."
Oder auch nicht, denn das macht ja schließlich zusätzliche Arbeit. Folglich: Strafzettel, fertig aus. Bis zum nächsten Mal.
Oder auch nicht, denn das macht ja schließlich zusätzliche Arbeit. Folglich: Strafzettel, fertig aus. Bis zum nächsten Mal.
Was soll der ganze Scheiß? Kann ich meine Freundin nicht mehr besuchen?
Warum musste ein Bekannter von mir , medizinischer Fußpfleger, 200 Euro Strafe zahlen, weil sich die alte Dame verspätet hatte , und er deswegen erst gegen 21:30 in eine Kontrolle geraten ist ? Überschreitung der Sperrstunde !!!
Das Menschen freiberuflich um diese Uhrzeit arbeiten, das sollte man anerkennen.
Es läuft einiges schief.
Warum musste ein Bekannter von mir , medizinischer Fußpfleger, 200 Euro Strafe zahlen, weil sich die alte Dame verspätet hatte , und er deswegen erst gegen 21:30 in eine Kontrolle geraten ist ? Überschreitung der Sperrstunde !!!
Das Menschen freiberuflich um diese Uhrzeit arbeiten, das sollte man anerkennen.
Es läuft einiges schief.
Rayer: Angestellte führen eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich und haben ihren Ausweis dabei.
Ich habe mal gegoogelt, was es mit der Sperrstunde auf sich hat. Da gibt es nicht viel. Und wenn es eine Sperrstunde ab 20:00 Uhr geben würde, hätten die Märkte nicht bis 21:00 Uhr geöffnet.
Hefe: Es soll auch "Nichtangestellte", also Selbstständige , geben, die arbeiten. Was ist mit deren Bescheinigung?
Aber klar, irgendeine Kontrollmöglichkeit muss es geben, sonst kann ja jeder, der auf der Straße angehalten wird behaupten, er sei selbständiger Rasenmäher und habe Überstunden gemacht.
Da gibt es bestimmt was, man muss sich vielleicht nur beim Ordnungsamt oder sowat erkundigen.
Aber klar, irgendeine Kontrollmöglichkeit muss es geben, sonst kann ja jeder, der auf der Straße angehalten wird behaupten, er sei selbständiger Rasenmäher und habe Überstunden gemacht.
Da gibt es bestimmt was, man muss sich vielleicht nur beim Ordnungsamt oder sowat erkundigen.
Skorti: Wie Selbständige das kenntlich machen, habe ich mir überlegt, aber mangels Erfahrung nicht beantwortet. Leider.
Von der Sperrstunde ist nicht betroffen, wer beruflich unterwegs ist, egal zu welcher Uhrzeit.
Wer beruflich unterwegs ist, der kann das ganz einfach nachweisen:
- als Angestellter mit einer Bescheinigung des Chefs
- als Selbstständiger mit einer Bestätigung des Kunden
Wer die Strafe bezahlt, der bestätigt damit, nicht zwangsweise beruflich unterwegs gewesen zu sein.
Wer beruflich unterwegs ist, der kann das ganz einfach nachweisen:
- als Angestellter mit einer Bescheinigung des Chefs
- als Selbstständiger mit einer Bestätigung des Kunden
Wer die Strafe bezahlt, der bestätigt damit, nicht zwangsweise beruflich unterwegs gewesen zu sein.
als Selbstständiger die Gewerbebescheinigung, als Freiberufler eine Eigenerklärung. Hätte ich gar nicht gedacht, dass ich mir selber einen Freibrief ausstellen kann :-)
Die "15 km Regel" regelt jedes Bundesland anders. Schau einfach auf die Internetseite deines Bundeslandes. Dort findest du die aktuellen Coronaschutzverordnungen und die Antwort auf deine Frage.
In Sachsen gilt die 15 km-Regel schon länger, aber nicht für den Besuch des Lebenspartners.
Zitat Coronaschutzverordnung Sachsen:
§ 2b
Ausgangsbeschränkung
Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Triftige Gründe sind:
8. der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten
Bereich ...
Die 15 km Regelung gilt in Sachsen nur für das Einkaufen und Bewegung im Freien.
Für den Nachweis einfach den Ausweis des Partners mit Anschrift fotografieren und bei einer Kontrolle vorzeigen, mit dem Hinweis man möchte seinen Lebenspartner besuchen.
( Es gibt keine übergeordnete rechtliche Vorschriften wonach "Lebenspartner" definiert wird; z.B. das eine gemeinsame Meldeanschrift zwingend wäre.)
In Sachsen gilt die 15 km-Regel schon länger, aber nicht für den Besuch des Lebenspartners.
Zitat Coronaschutzverordnung Sachsen:
§ 2b
Ausgangsbeschränkung
Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Triftige Gründe sind:
8. der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten
Bereich ...
Die 15 km Regelung gilt in Sachsen nur für das Einkaufen und Bewegung im Freien.
Für den Nachweis einfach den Ausweis des Partners mit Anschrift fotografieren und bei einer Kontrolle vorzeigen, mit dem Hinweis man möchte seinen Lebenspartner besuchen.
( Es gibt keine übergeordnete rechtliche Vorschriften wonach "Lebenspartner" definiert wird; z.B. das eine gemeinsame Meldeanschrift zwingend wäre.)