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dea7

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Steuerfrage

Hallo, Ihr lebt im Land der Bürokratie. Probleme sehe ich hier nicht nur in steuerrechtlichen Fragen, sondern auch z.B. in haftungsrechtlichen. Als Veranstalter seid ihr auch in der Haftung, wenn den Teilnehmern etwas passiert. Habt ihr hier z.B. eine extra Veranstaltungs- Haftpflichtversicherung? Eure privaten Haftpflichtversicherung werden so etwas garantiert nicht bezahlen. Solche rechtlichen Fragen rund um eure Veranstaltung solltet ihr klären, bevor etwas passiert und ihr ordentlich zahlen müsst. Weitere Punkte wären z.B. Datenschutzeinwilligungen der Teilnehmer und noch weiterer Bürokratismus. Wenn ihr einfach als Privatperson diese Dienstleistung anbietet, könnte dies rein rechtlich unter Schwarzarbeit fallen. Ich denke, ihr bräuchtet dafür sogar eine Gewerbeanmeldung als Veranstalter. Dann ist immer der gesamte Gewinn zu versteuern. Am einfachsten wäre die Gründung eines Sportvereins, welcher in ehrenamtlicher Arbeit für Externe diese Kurse anbietet. Den Rest des Geldes bezahlt ihr euch als ehrenamtliche Aufwandsentschädigung aus, welche bis zu einem Höchstbetrag von 840 € pro Jahr steuerfrei ist. Dann geht auch Folgendes : alle Teilnehmer des Kurses treten einfach in euren Verein ein und zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr ( in Höhe der Kursgebühr), + 10 € Mitgliedsbeitrag / Jahr. Lasst einen ordentlichen Mitgliedsantrag ausfüllen, welcher nach einem Jahr einfach kündbar ist. Dann ist der Kurs eine normale Vereinsveranstaltung, wie jedes Fußballtraining und über das Vereinsrecht abgesichert. Der Vorstand des Vereins ( also ihr) zahlt sich dann den Gewinn als Ehrenamtspauschalen oder Aufwandsentschädigungen aus. Erkundigt euch bitte zu den Rechtsgrundlagen, bevor ihr euch hier Ärger einhandelt, nicht nur steuerrechtlicher Natur.

Kann eine bestätigte Kündigung seitens des Energieversorgers einfach storniert werden?

Wenn du eine schriftliche Kündigungsbestätigung hast, ist für dich doch alles in Ordnung. Schließe einfach einen neuen Vertrag bei einem anderen Energieversorger ab, unter Vorlage der Kündigungsbestätigung. Der alte Anbieter muss sich bei dir schriftlich melden und seine Rechtsansprüche nachweisen und darlegen. Du solltest aber genau lesen ob es eine Kündigungsbestätigung ist oder nur eine Bestätigung zum Eingang des Kündigungsschreibens. Vielleicht wurde die Kündigung nicht akzeptiert wegen irgendwelcher Vertragsklauseln z.B. Mindestvertragslaufzeit etc. Falls es doch Ärger gibt, kannst du kostenlos ein Schlichtungsverfahren bei der schlichtungsstelle-energie.de beantragen. Darauf solltest du den Anbieter schon vorher telefonisch hinweisen. Dann sind die meist umgänglicher, um sich die Schlichtungskosten zu ersparen.

Corona 15km Regel

Die "15 km Regel" regelt jedes Bundesland anders. Schau einfach auf die Internetseite deines Bundeslandes. Dort findest du die aktuellen Coronaschutzverordnungen und die Antwort auf deine Frage. In Sachsen gilt die 15 km-Regel schon länger, aber nicht für den Besuch des Lebenspartners. Zitat Coronaschutzverordnung Sachsen: § 2b Ausgangsbeschränkung Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Triftige Gründe sind: 8. der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich ... Die 15 km Regelung gilt in Sachsen nur für das Einkaufen und Bewegung im Freien. Für den Nachweis einfach den Ausweis des Partners mit Anschrift fotografieren und bei einer Kontrolle vorzeigen, mit dem Hinweis man möchte seinen Lebenspartner besuchen. ( Es gibt keine übergeordnete rechtliche Vorschriften wonach "Lebenspartner" definiert wird; z.B. das eine gemeinsame Meldeanschrift zwingend wäre.)