Dämmung Fassade
Wer ist gesetzlich verantwortlich für die Dämmungsstärke der Kompletten Aussenfassade bei einem Wohnhaus .
Muss sich der Eigentümer des Hauses oder die ausführende Fachfirma darum kümmern ?
Und wenn nicht gedämmt wird wer ist dann verantwortlich ?
Muss sich der Eigentümer des Hauses oder die ausführende Fachfirma darum kümmern ?
Und wenn nicht gedämmt wird wer ist dann verantwortlich ?
Antworten (3)
Sollte der Eigentümer wegen zu hoher Energiekosten in die Zahlungsunfähigkeit abrutschen, müssen eben die Mieter ran!
Es gibt kein Gesetz zur Dämmung der Fassade, und schon gar nicht über die Dämmungsstärke.
Ausnahmen sind KFW-Kredite oder sonstige Zuschüsse, die verlangen einen gewissen Mindeststandart. Aber das sind keine Gesetze.
Ausnahmen sind KFW-Kredite oder sonstige Zuschüsse, die verlangen einen gewissen Mindeststandart. Aber das sind keine Gesetze.
Wenn es sich um einen Neubau handelt, der gerade errichtet wird, ist der Bauherr mit seinem Planer für die Einhaltung der gesetlichen Vorgaben zur Dämmung (der Fassade) verantwortlich. In der handwerklichen Ausführung ist es der Hassadenbauer oder Stukkateur, den er mit der Herstellung beauftragt.
Bei einem bestehenden Gebäude müssen die zum Zeitpunkt der Errichtung des gebäudes geltenden gesetzlichen Dämmwerte einghalten sein. Ist das nicht der Fall dann hat der Bauherr / Eigentümer ein Problem.
Viele Wohngebäude wurden vor Einführung gesetzlicher Dämmpflichten errichtet. Hier musss die Aussenwand lediglich so beschaffen sein, wie es zu dem Zeitpunkt der Errichtung der Gebäude üblich war und es für den regelmässigen und üblichen Gebrauch oder die Nutzung erforderlich ist.
Wenn das Gebäude alt genug ist, ist somit niemand verantwortlich, da beim Bau keine Pflicht zur Dämmung bestand und zur Zeit auch keine Pflicht zur Nachrüstung besteht.
Bei einem bestehenden Gebäude müssen die zum Zeitpunkt der Errichtung des gebäudes geltenden gesetzlichen Dämmwerte einghalten sein. Ist das nicht der Fall dann hat der Bauherr / Eigentümer ein Problem.
Viele Wohngebäude wurden vor Einführung gesetzlicher Dämmpflichten errichtet. Hier musss die Aussenwand lediglich so beschaffen sein, wie es zu dem Zeitpunkt der Errichtung der Gebäude üblich war und es für den regelmässigen und üblichen Gebrauch oder die Nutzung erforderlich ist.
Wenn das Gebäude alt genug ist, ist somit niemand verantwortlich, da beim Bau keine Pflicht zur Dämmung bestand und zur Zeit auch keine Pflicht zur Nachrüstung besteht.