Günther Berger
Unsere Mietwohnung ist auf der einen Seite gedämmt und auf der anderen nicht. So entsteht eine Kältebrücke, oder?
Antworten (4)
Nein. Denn es gibt keine Kältebrücken, die Wärme fließt immer zur Kälte, deswegen spricht man von Wärmebrücken..so ist halt die Physik. Im besten Fall ist zur gedämmten Seite mit weniger Heizverlust, im schlechtesten Fall bei unsachgemässer Anbringung mit Schimmelbildung zu rechnen. Generell ist allein durch partielle, einseitige Dämmung kein Bauschaden zu befürchten, sofern bei der Dämmung gewisse Regeln (Taupunkt, etc.) beachtet wurden
Es kommt ganz darauf an, auf welcher Seite die Mietwohnung nicht gedämmt ist. Sind alle Außenwände mit korrekter Dämmung versehen, so entsteht keine Kältebrücke, falls die ungedämmte Wand zu der Nachbarwohnung hin geht. Sollte die Dämmung an einer Außenwand fehlen, so ist das selbstverständlich ein Makel, der ggf. zur Mietminderung berechtigt.
Es kommt ganz darauf an, um welche Wand es sich handelt, die nicht vollständig gedämmt ist. Handelt es sich um eine Innenwand zu einer Nachbarwohnung, so ist das nicht weiter schlimm und es kommt zu keinem Wärmeverlust bzw. einer Kältebrücke. Handelt es sich allerdings bei der ungedämmten Wand um eine nach außen liegende, so ist das natürlich nicht schön und man kann unter Umständen eine Mietminderung verlangen.
Eine Kältebrücke, korrekt Wärmebrücke genannt, ist eine Stelle innerhalb eines Bauteiles, über die die Wärme nach außen hin abfließt. Solche Wärmebrücken sind z.B. Fensterrahmen, Heizkörperbefestigungen im Mauerwerk, Heizkörpernischen, Stahlbetonträger im Mauerwerk, Balkone. Ist eine Wand eines Raumes schlecht isoliert, so ist hier keine Wärmebrücke vorhanden. Allerdings geht dem Raum durch die schlecht gedämmte Wand Wärme verloren.