Darf das Jugendamt Kinder unter 10 Jahre ohne Erlaubnis und Anwesenheit der Eltern befragen?
Antworten (5)
Da das Jugendamt im Ernstfall das Recht des Kindes auch gegen die Eltern vertreten muss, sollte das grundsätzlich möglich sein.
Unter welchen Voraussetzungen das geht, weiß ich nicht, aber spätestens bei Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch sollte das mit speziell ausgebildeten Befragern möglich sein.
Unter welchen Voraussetzungen das geht, weiß ich nicht, aber spätestens bei Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch sollte das mit speziell ausgebildeten Befragern möglich sein.
Es geht nicht darum, was möglich sein sollte. Kinder unter 10 Jahren ist ein ganz spezieller Fall, da muss das Jugendamt schon mehr als einen Verdacht haben.
"sollte" bedeutet hier nicht, dass ich das für richtig halten würde, sondern dass ich es für sehr wahrscheinlich halte, dass es so ist.
Natürlich sind die Anforderungen hoch und es wird wahrscheinlich eine richterliche Anordnung nötig sein. Welche Voraussetzungen dafür notwendig sind,mag ich mir nicht vorstellen wollen.
Natürlich sind die Anforderungen hoch und es wird wahrscheinlich eine richterliche Anordnung nötig sein. Welche Voraussetzungen dafür notwendig sind,mag ich mir nicht vorstellen wollen.
Der BGH hat bereits vor 3 Jahren entschieden, dass auch kleine Kinder vom Jugendamt angehört/befragt werden dürfen. Man muss nicht immer gleich von Missbrauch ausgehen. Es geht auch darum, bei welchem Elternteil die Kinder im Fall einer Trennung leben möchten.
@vandit: ich gehe mal davon aus, dass eine solche Befragung mit Einverständnis der Eltern erfolgt, zumindest eines von ihnen.
Aber auch wenn nicht - dann liegt die Messlatte halt noch ein wenig tiefer als ich gedacht hatte.
Aber auch wenn nicht - dann liegt die Messlatte halt noch ein wenig tiefer als ich gedacht hatte.