Kinder würde von Jugenamt in Obhut genommen wegen angeblicher Kindergefährund. Was aber nicht stimmt. Was kann ich tun.
Heute morgen wurde mein 4 Jähriger Sohn und die 7 Jährige Tochter meiner Ex vom Jugenamt in Obhut genommen und einfach ohne unserem Wissen von Schule und Kindergarten abgeholt. Wir bekamen einen Anruf Vom Jugenamt das die Kinder in Obhut genommen wurden weil der Vater der Tochter mitgeteilt hat es würde eine Kindergefährdung vorliegen.was aber nicht stimmt. So was liegt aber nicht vor. Der einzige der Stress gemacht hat war der Vater der Tochter. Ich und meine Ex haben jeden Streit vermieden und gute Eltern zu sein. Da die Kinder eine sehr enge Bindung an uns Eltern haben kann keiner Sagen wie sich dieses Vorgehen auf die Phyche auswirken wird. Laut med. Experten kann es sich sehr schlimm auswirken und die Folgen unter anderem sein das die Kinder anfangen zu stottern,die Nahrungsaufnahme verweigern,einen Knacks bekommen. Mein Sohn nimmt Medikamente. Aber es würde vom Jugenamt nicht mal gefragt ob irgend etwas beachtet werden muss,ob er Medikamente nimmt oder ähnliches. Wo leben wir das einen einfach die Kinder weg genommen werden. Die Anwälte sagen auch um die Kinder mit sofortiger Wirkung in Obhut zu nehmen muss was schlimmes vorgefallen sein. Sexuelle oder körperliche Gewalt zum Beispiel. Das hat aber nicht statt gefunden. Im Gegenteil. Wir sind gute Eltern und machen alles für die Kinder. Nur wie schon oben geschrieben der Vater der Tochter macht Stress. Was auch von der Mutter gemeldet wurde.Unsere Phyche und Nerven liegen blank und sind Nervlich fertig. Darum brauchen wir Hilfe bzw. Unterstützung .
Danke
Danke
Antworten (1)
Hmm,
mit dem Jugendamt sprechen.
Der Sohn ist nicht beim Jungenamt und das Mädchen ist nicht beim Mädchenamt sondern beide vom Jugendamt in Obhut gebracht worden.
Das Jugendamt kann nicht willkürlich handeln sondern muss Beweise oder Belege vorweisen, welche die durchgeführte Maßnahme der Obhut erforderlich macht.
Diese Begründung / Vorwürfe und Belege sollten sie sich mit einem Rechtsbeistand anhören und ggf. Beschwerde einlegen.
mit dem Jugendamt sprechen.
Der Sohn ist nicht beim Jungenamt und das Mädchen ist nicht beim Mädchenamt sondern beide vom Jugendamt in Obhut gebracht worden.
Das Jugendamt kann nicht willkürlich handeln sondern muss Beweise oder Belege vorweisen, welche die durchgeführte Maßnahme der Obhut erforderlich macht.
Diese Begründung / Vorwürfe und Belege sollten sie sich mit einem Rechtsbeistand anhören und ggf. Beschwerde einlegen.