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Hendrik Berger

Darf der Vermieter in den Mietnebenkosten Versicherungen auf den Mieter umwälzen?

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Antworten (5)
Kalisay
Natürlich darf er das.
Typisch sind z.B.: Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie Elementarschäden, Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.
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Julian Krause
Der Vermieter hat durchaus das Recht, in den Mietnebenkosten Versicherungen aufzuführen, dies gilt aber nicht für alle Versicherungsarten. Eine Haftpflichtversicherung ist aber auf jeden Fall legitim.
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Mathias Becker
Das ist richtig, es dürfen in die Mietnebenkosten Versicherungen eingerechnet werden. Allerdings darf der Vermieter auf keinen Fall seine Vermieter-Rechtsschutzversicherung veranschlagen, da dies seiner persönlichen Absicherung dient. Grob gesagt können nur Versicherungen auf den Mieter umgewälzt werden, die sich auf das Mietobjekt beziehen.
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Johannes Jung
Der Vermieter darf neben der Haftpflicht in den Mietnebenkosten Versicherungen gegen Feuer- und Wasserschäden oder Glasbruch aufführen. Nicht erlaubt sind abgesehen von der Rechtschutzversicherung auf eine Reparaturkostenversicherung, da dies ebenfalls Sache des Vermieters ist.
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Matthias Geringer
Ja, ich glaube auch. Versicherungen sind für den Vermieter umlagefähig. Hab ich jetzt schon in anderen Foren gelesen. Ich hab meine Mietnebenkostenabrechnung zum Team von deine-mietnebenkosten.de geschickt. Die haben das ziemlich schnell geprüft
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