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Natürlich darf er das.
Typisch sind z.B.: Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie Elementarschäden, Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.
Typisch sind z.B.: Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie Elementarschäden, Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.
Der Vermieter hat durchaus das Recht, in den Mietnebenkosten Versicherungen aufzuführen, dies gilt aber nicht für alle Versicherungsarten. Eine Haftpflichtversicherung ist aber auf jeden Fall legitim.
Das ist richtig, es dürfen in die Mietnebenkosten Versicherungen eingerechnet werden. Allerdings darf der Vermieter auf keinen Fall seine Vermieter-Rechtsschutzversicherung veranschlagen, da dies seiner persönlichen Absicherung dient. Grob gesagt können nur Versicherungen auf den Mieter umgewälzt werden, die sich auf das Mietobjekt beziehen.
Der Vermieter darf neben der Haftpflicht in den Mietnebenkosten Versicherungen gegen Feuer- und Wasserschäden oder Glasbruch aufführen. Nicht erlaubt sind abgesehen von der Rechtschutzversicherung auf eine Reparaturkostenversicherung, da dies ebenfalls Sache des Vermieters ist.
Ja, ich glaube auch. Versicherungen sind für den Vermieter umlagefähig. Hab ich jetzt schon in anderen Foren gelesen. Ich hab meine Mietnebenkostenabrechnung zum Team von deine-mietnebenkosten.de geschickt. Die haben das ziemlich schnell geprüft