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Gast

Darf ein Gewerbebetrieb die innerörtliche Anliegerstraße für Be- und Entladung der Paletten nutzen?

Wir haben ein Einfamilienhaus in einem reinen Wohngebiet. Auf der gegenüber liegenden Straßenseite hat sich im Jahr 2009 eine bis damals kleine Firma sehr vergrößert. Seitdem kommen täglich mehrere Sattelzüge, LKWs mit Anhänger, halten auf der linken Straßenseite wo die Paletten mit einem Dieselstapler auf der innerörtlichen Anliegerstraße be- und entladen werden. Da fährt der Staplerfahrer aus dem Betriebsgelände auf die öffentliche Straße, holt sich die Paletten und fährt diese dann dort hin, wo die abgestellt werden. Diese Be- und Entladungen sind auch eine große Lärmbelästigung für die dort lebenden Menschen. Oftmals dauert so eine Be- und Entladung über eine Stunde, dann steht schon der nächste Sattelzug vor den Wohnzimmer Fenster.
Eine Wendemöglichkeit für diesen Schwerverkehr gibt es nicht, nur durch das Wohngebiet.
Alle Beschwerde laufen ins Leere.
Frage beantworten Frage Nummer 3000110877 Frage melden

Antworten (11)
Matthew
Wenn sich auf der gegenüber liegenden Straßenseite eine bis 2009 kleine Firma befindet, dann ist es auch damals schon kein "reines Wohngebiet" gewesen.
Du gehst also schon mal von falschen Voraussetzungen aus und versuchst, Dir die Fakten zurecht zu biegen.

Und wenn Du wissen willst, was die dort dürfen und was nicht, dann rufst Du wohl am besten beim für Deinen Ort zuständigen Ordnungsamt an und fragst dort mal nach.
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bh_roth
Bei dem Gebiet, in dem dein Haus steht, handelt es sich offensichtlich um ein Mischgebiet, also keinesfalls um ein reines Wohngebiet, sonst wäre die Ansiedlung eines wenn auch kleinen Gewerbes nicht möglich gewesen.
Dass ein Stabler ohne Straßenzulassung auf eine öffentliche Straße fährt, ist schon mal illegal.

Wenn noch mehr so wie du belästigt werden, dann könnte man auf die Idee kommen, eure Fahrzeuge auf der gegenüber liegenden Seite der Straße zu parken, so dass ein Be- und Entladen eines LKWs nicht möglich ist.
Des weiteren würde ich beim Katasteramt überprüfen, wie die Widmung des Gebietes beschrieben ist. Vielleicht wird das Gewerbe dort ja illegal betrieben? Dann müsste die Gemeinde / die Stadt das Gebiet als Mischgebiet ausweisen, oder das Gewerbetreiben dort verbieten.
Jedenfalls ist das mit den Stablern ein Fall für das Ordnungsamt.
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elfigy
Stapler
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bh_roth
Grunz! Diesen Fehler habe ich eingebaut, um unseren Ozzie hervorzulocken.
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elfigy
Willst du dich jetzt auch auf dieses Niveau runterlassen?
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Skorti
Naja, irgendwo müssen Wohn- und Gewerbegebiete ja aufeinander stoßen. Dann wird da ja auch eine Straße zwischen sein. Selbst wenn die ehemals kleine Firma nur in einem Mischgebiet liegen sollte, wird auch dieses Mischgebiet an eine Straße grenzen bei der auf der anderen Seite ein reines Wohngebiet liegt.

Natürlich darf der Betrieb auf der Anliegerstraße entladen, der muss sich nicht per Helikopter beliefern lassen. (Evtl. dann nicht wenn, der Betrieb auch über andere Zufahrten erreichbar ist.)

Wenn der Gabelstapler eine Straßenzulassung hat, dann geht das auch mit dem Stapler.
Sollte der Stapler keine Zulassung haben, wäre ich mit dem Anzeigen und Beschweren aber auch vorsichtig. Wie lange können die wohl Krach machen, wenn sie auf den Stapler verzichten müssen.
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Dorfdepp
Mittelfranken muss eine freudlose Gegend sein, wenn die Eingeborenen dort derart verbissen daherkommen.
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Lempel
elfigy & bh_roth,
ohne mich läuft hier nichts.
Ihr könnt nichts schreiben, ohne an mich zu denken, und ihr habt Alpträume, weil ich nicht eure Hand halte im Schlaf.
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elfigy
@Dorfdepp. Wenn Du es so ergötzlich
findest, mit wokk, soli und rayer um die Wette zu schreiben, wer von euch das Niveau vom Lempel unterbietet und um wieviel und wie oft......dann sei es halt so. Und wenn es dir so gefällt, dass er das Thema des Threads in seines verwandeln kann, weil ihr ihn fleißig füttert, na die Geschmäcker sind verschieden. Besonders beim Humor. Da scheint die Skala nach unten offen zu sein.
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Dorfdepp
Dann sind wir uns ja einig.
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Mrs-Pici
Das ganze kann von Behörden selbst geprüft werden, ob das Lärm angemessen ist für das Wohngebiet! I.d.r. wenn dort alle Leute sich Beschwerden mit unterschriften-Sammlung wird die Behörde schnell aktiv!
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