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Gast

Darf ein Verein eine Rechnungsgebühr verlangen?

Folgender Fall:
Ein Verein möchte ien SEPA Lastschriftverfahren zur Begleichung der Gebühren haben.
Ich möchte das nicht und bestehe auf eine Rechnung.
Nun erhebt der Verein eine Rechnungsgebühr von 3,00 Euro und begründet dies mit dem Mehraufwand bei einer Überweisung.
Ist das rechtens oder kann ich dem Widersprechen.
Und wenn ich dem Widerspreachen kann, mit welcher Begründung
Danke
Gruß
Karl
Frage beantworten Frage Nummer 3000289278 Frage melden

Antworten (18)
Vandit
Klar darf der Verein den Mehraufwand, den Du mit Deiner Bitte verursachst, an Dich weitergeben. Die müssen Dich nicht mal als Mitglied behalten.
Ich finde das ehrlich gesagt, eine sehr befremdliche Bitte und kann den Grund nicht nachvollziehen.
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rayer
Für die Erstellung von Papier-Rechnungen darf kein gesondertes Entgelt verlangt werden. Dies haben nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2014 nun Anfang 2015 das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in zwei Entscheidungen und das OLG München festgestellt.
(Copy&paste)
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Vandit
Falsch. Hier geht es um eine Satzung. Wer sich nicht an die Satzung, dass ein Lastschrifteinzug erfolgen muss, halten will, muss die Kosten tragen. Der Verein wäre nicht einmal zur Rechnungslegung verpflichtet, weil a) ein Verein, wo eben die Satzung gilt, und kein gewerblicher Händler und b) der Empfänger gar kein Anrecht auf eine Rechnung hat.
Urteile muss man nicht nur lesen, sondern auch verstehen können.
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ingSND
Der Marburger Bund NRW/RLP erhebt von seinen Mitgliedern mit Lastschriftverfahren einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 228 €/J.
Mitglieder, die eine förmliche Rechnung haben wollen, zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 240 €/J.
Beschlossen von der JHV 2019.
Es gibt also Mittel und Wege, diese Entscheidungen zu umschiffen.
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Vandit
Der Marburger Bund ist ein eingetragener Verein. Der muss nichts umschiffen, sondern es gilt die Satzung. Und diese hat nichts mit BGH-Entscheidungen für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen zu tun.
Die Mitglieder sind auch hier keine juristischen Personen und haben gar keinen Anspruch auf eine Rechnung.
Erstellt der Marburger Bund dennoch welche, so ist es Satzungsbestandteil.
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Vandit
Bei dem erhöhten Beitrag von 12 € geht es nicht um die Erstellung einer Rechnung, sondern um den erhöhten Verwaltungsaufwand, weil Daueraufträge oder Überweisungen nachverfolgt werden müssen.
Was bei einem Lastschrifteinzug nicht der Fall ist.

Aus der Beitragsordnung:
"Ordentliche Mitglieder zahlen bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats den
Jahresbeitrag, der sich aus ihrer Veranlagung zu den Beitragsgruppen (vgl. Anlage)
ergibt. Ohne Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erhöht sich der jeweilige Beitrag
um eine Verwaltungsgebühr von 12,- Euro".
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rayer
Genau lesen hilft auch. Für die Rechnung darf kein Entgelt gefordert werden. Für den Mehraufwand als Überweisung schon!
Begründet der Verein wie im genannten Fall für die Rechnung 3 Euro Gebühr, ist das nicht rechtens.
Was ein Verein beschließt und was rechtlich haltbar ist, müssen andere Instanzen entscheiden als das Schöffengericht ing / Vandit.
In bestimmten Fällen (z.B. des gemeinnützigen Spendenrechts nach dem Einkommenssteuerrecht) haben sich Vereine an die Rechnungslegung zu halten.
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Vandit
Du verstehst es einfach nicht. Ein Verein ist kein gewerblicher Betrieb.
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rayer
Einen hätte ich noch für unser Schöffengericht:
EuGH: Verbot gilt für alle Zahlungsvorgänge ab dem 13. Januar 2018
Der EuGH entschied nun - ähnlich wie das LG München- , dass das Verbot der Erhebung von Zusatzgebühren für sämtliche Zahlungsvorgänge gelte, die ab dem 13. Januar 2018, also seit Inkrafttreten der Norm, bewirkt wurden. Dies ergebe sich aus einer systematischen Auslegung von Art. 62 Abs. 4 der Richtlinie 2015/2366.
"Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam. Satz 1 gilt für die Nutzung von Zahlungskarten nur bei Zahlungsvorgängen mit Verbrauchern, wenn auf diese Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1) anwendbar ist."
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rayer
Ich ziehe somit auch die Aussage zurück: "Für den Mehraufwand als Überweisung schon!"
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rayer
EuGH: Verbot gilt für alle Zahlungsvorgänge ab dem 13. Januar 2018.
Für alle Zahlungsvorgänge heißt für mich keine Ausnahme.
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ingSND
@rayer: der MB tut das. Ich bewerte das nicht, ich tätige lediglich die Überweisung.
Ärzte sind normalerweise sehr empfindlich, wenn es um Zahlungen geht. Verstieße das gegen europäisches Recht, hätte da längst jemand geklagt.
@vandit: Du hättest die scheinbare Bestätigung Deiner Antwort souverän zur Kenntnis nehmen können. Mir den Satzungstext zu zitieren, ist einfach lächerlich. Was glaubst Du denn, wo ich die Info her habe? Die Satzung liegt bei mir zu Hause! Dein Auftritt kann Deinen Kenntnissen bei weitem nicht das Wasser reichen.
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Vandit
@Ing, "Mitglieder, die eine förmliche Rechnung haben wollen, zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 240 €/J."
Wo genau steht diese Falschaussage von Dir in der Beitragsordnung? Die 12 € haben nichts mit einer Rechnung zu tun.
Im Gegensatz zu Dir habe ich sachlich argumentiert, Du wirst dagegen mal wieder ausfallend und beleidigend.
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rayer
@ing
Es bestreitet ja keiner, dass verschiedene Institutionen nach wie vor für Überweisungen oder Rechnungen Gebühren verlangen. Wie ich schon sagte, was ein Verein beschließt und was rechtlich haltbar ist, müssen andere Instanzen entscheiden.
2018 ist noch nicht so lange her und wo kein Kläger da ist kein Richter.
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rayer
Es mag zwar 4 Meinungen von 3 Experten haben, von Dir ist allerdings überhaupt kein Beitrag zum Thema erkennbar. Wem soll das helfen?
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ingSND
@vandit: die "Falschaussage" steht wortwörtlich auf einem Mitteilungsblatt des MB darüber, wie man die Mitgliedschaft erwirbt. Der MB selber betrachtet es so und rein faktisch erhalten die Mitglieder ohne Einzugsermächtigung tatsächlich eine Rechnung.
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Deho
@ rayer
Von mir kommt auch kein Beitrag zu dem Thema, weil ich mich da nicht auskenne. Andere sind da nicht so kleinlich, aber dieses ewige Hin und
Her Hickhack ist schon nervig, nicht nur in diesem Thread.
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Vandit
Es ist schon bemerkenswert, dass Rayer hier immer anderen Leuten Vorschriften bei ihren Antworten macht. Deho hat sich immerhin noch aufs Thema selbst bezogen, während Rayers "Antworten" sich meistens aufs Stänkern beschränken. Was aber vielleicht sogar besser ist, als - wie hier - seine mangelnde XXX in Szene zu setzen.
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