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rafraf

Neue DSGVO auch für Vereine wichtig?

Hallo!

Ich bin Mitglied in einem Tennis- und einem gemeinnützigen Jugendverein. Eine besondere Position habe ich in den Vereinen aber nicht inne, weshalb ich mit der Leitung und Organisation genau gar nichts am Hut habe.

Was mich etwas stutzig macht, ist, dass ich von allen möglichen Mitgliedschaften die ganze Woche über schon Emails zu neuen Datenschutzverordnung erhalte. Im Grunde handelt es sich dabei nur um Informationsmails. Mich macht es aber stutzig, dass von den Vereinen noch nichts gekommen ist, obwohl die DSGVO ja heute in Kraft tritt.

Ist sie denn für den Verein nicht so relevant? Immerhin haben sie ja auch meine persönlichen Daten.
Frage beantworten Frage Nummer 3000098575 Frage melden

Antworten (8)
Skorti
Natürlich sind sie für Vereine auch relevant.
Das werden viele Vereinsvorstände aber erst merken, wenn die erste Abmahnung ins Haus flattert.
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Lemony
Die DSGVO ist für Unternehmen und Vereine gleichermaßen wichtig - auch für den "kleinen" Mann: https://www.vereinswelt.de/dsgvo-fuer-vereine

Dass ihr bezüglich der neuen Richtlinien, die die DSGVO mit sich ziehen, noch nicht informiert wurdet, finde ich auch sehr komisch. Anscheinend haben sich die Verantwortlichen noch nicht damit befasst.

Ich würde sie auf jeden Fall einmal darauf ansprechen. Auch wenn es eigentlich sehr unwahrscheinlich ist, dass du als Mitglied belangt werden kannst, wenn sie ihre Datenschutzrichtlinien nicht anpassen... wäre das nun der richtige Moment zu hinterfragen, was die Vereine mit deinen Daten machen.

Es kann aber natürlich auch sein, dass sie ihre Mitglieder anders informieren. Vielleicht hängt ja an der Vereinspinnwand ein Informationsblatt oder vielleicht liegen dort Broschüren rum. :)
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Lemony
Die DSGVO ist für Unternehmen und Vereine gleichermaßen wichtig - auch für den "kleinen" Mann: https://www.vereinswelt.de/dsgvo-fuer-vereine

Dass ihr bezüglich der neuen Richtlinien, die die DSGVO mit sich ziehen, noch nicht informiert wurdet, finde ich auch sehr komisch. Anscheinend haben sich die Verantwortlichen noch nicht damit befasst.

Ich würde sie auf jeden Fall einmal darauf ansprechen. Auch wenn es eigentlich sehr unwahrscheinlich ist, dass du als Mitglied belangt werden kannst, wenn sie ihre Datenschutzrichtlinien nicht anpassen... wäre das nun der richtige Moment zu hinterfragen, was die Vereine mit deinen Daten machen.

Es kann aber natürlich auch sein, dass sie ihre Mitglieder anders informieren. Vielleicht hängt ja an der Vereinspinnwand ein Informationsblatt oder vielleicht liegen dort Broschüren rum. :)
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KlausHelmutPetersen
Hi,

die DSGVO gilt erstmal grundsätzlich für jeden also ja, auch für den Verein in dem du Mitglied bist.

Ich wünsche noch einen schönen Tag
LG Klaus
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Cheru
Die DSGVO gilt auch für den Verein. Er muss Dich in dem Moment, in dem er beginnt, Deine personenbezogenen Daten zu verarbeiten, über Deine Rechte informieren.
Deine Daten hat er aber schon (lange) - also muss gar nichts passieren.
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SpeedyGonzales
Eigentlich müsste da was kommen aber es kann ja eh nicht jeder kleinste Verein abgemahnt werden.
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Matthew
Wie schon mehrfach erwähnt: Kirche im Dorf lassen.
[list]
In einem Verein ist klar, ob Du Mitglied bist oder nicht, es gibt also eher keine Grauzonen, wie z.B. in Geschäftsbeziehungen.
Dazu kommen vereinsspezifische Angaben:
  • wann Du geboren bist, in welcher Altersklasse Du also bei Wettbewerben mitmachst, oder ob Du für das Zeltlager noch die Erlaubnis Deiner Eltern benötigst
  • In welcher Manschaft Du spielst,
  • welche Preise Du im oder für den Verein schon gewonnen hast.
  • In einem Sportverein z.B. ob Du eine Trainer-Lizenz hast,
  • oder eine erste Hilfe-Ausbildung
  • In einem Judo-Verein, welchen Gürtel Du hast, oder
  • in einem Musikverein, welches Instrument Du spielst, und welche Schwierigkeitsgrade Du beherrschst, vielleicht auch, zu welchen Terminen Du bei Auftritten mitspielen kannst und in welchen Zeiten Du verhindert bist
    [/list]
    Insofern sind die Daten für den Vereinszweck nötig und solange sie sich auf die nötigen Daten beschränken, diese ausreichend gesichert haben, damit nicht jeder dran kommt und auch sonst keinen Schindluder damit treiben, sollte das in Ordnung gehen.
    Jetzt kann Dir der Verein, wenn er ganz auf Nummer sicher gehen will das natürlich auch alles schriftlich mitteilen, man kann das aber schon auch für übertrieben halten.
    In eine Grauzone würde es aber sicherlich fallen, wenn das Hochzeitsdatum gespeichert wird, um Dir zur Silbernen Hochzeit zu gratulieren. Das wäre dann zwar eine nette Geste aber für den Vereinszweck nicht erforderlich.
  • Die DSGV ist seit 2 Jahren in Kraft, was letzte Woche abgelaufen ist, war die Übergangsfrist. Der Verein könnte im Prinzip also schon irgendwann, im Verlauf der letzten 2 Jahre auf die Verordnung reagiert haben.
  • Die DSGV ist Europäisches Recht. In den wesentlichen Grundzügen steht das aber im Deutschen Datenschutz-Recht schon lange.
  • Kritisch könnte eine Webseite sein, falls der Verein eine betreibt. Da die öffentlich zugänglich ist, ist das ein gefundenes Fressen für irgendwelche Abmahn-Ganoven, die versuchen auch bei einem Verein, bei dem eigentlich alles in Ordnung ist, Geld abzustauben.
    Auf der Webseite sollte also eine Datenschutz-Erklärung stehen. Insbesondere dann, wenn die Webseite interaktiv ist, jemand also nicht nur Daten abfragen kann, sondern auch etwas eingeben. (z.B. in einem Gästebuch)


Nicht desto trotz wird es in nächsten Jahren etliche Gerichtsverfahren geben, weil das Gesetz handwerklich etwas schlampig ist und es eine gane Reihe von Widersprüchen gibt. Z.B. stehen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die es bei Firmen im Rahmen von Gewährleistungs-Ansprüchen aus anderen Gesetzen gibt, im Konflikt mit einigen Datenschutz-Anforderungen.
Aber davon sind Vereine weniger betroffen. Nicht weil der Datenschutz für sie weniger gilt, aber weil sie weniger Dokumentations-Pflichten haben.

An Deiner Stelle würde ich mal mir dem Vereinsvorstand reden, ansonsten aber den Ball eher flach halten.
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