darf ein vermieter bei auszug die kaution einbehalten um sie mit der bevorstehenden nebenkosten zu verrechnen?
Mein altes mietverhältniss endete zum 31.1.15
die wohnung wurde mängelfrei übergeben wo ich aucg die bestätigung für bekommen habe.auf meine anfrage wann ich denn mit der kaution(2monatsmieten) rechnen könne?Darauf der vermieter :ich behalte sie komplett ein um diese mit der angehenden Nebenkosten zu verrechnen.darf er das ohne meine zustimmung einfach tuen????
die wohnung wurde mängelfrei übergeben wo ich aucg die bestätigung für bekommen habe.auf meine anfrage wann ich denn mit der kaution(2monatsmieten) rechnen könne?Darauf der vermieter :ich behalte sie komplett ein um diese mit der angehenden Nebenkosten zu verrechnen.darf er das ohne meine zustimmung einfach tuen????
Antworten (1)
Hier steht alles Wissenwerte: http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-mit-der-kaution-verrechnen/