Frage stellen

Alle Beiträge zum Thema: nebenkosten

Nebenkostenabrechnung

Mein Mietverhältnis dauerte vom 01.03.2020 bis zum 30.11.2020. Der Vermieter hat mir nun postalisch am 14.12.21 die Nebenkostenabrechnung zugesendet. Auf der Abrechnung steht ebenfalls das Datum 14.12.21. Hat er somit die 12 monatige Frist versäumt? Vielen Dank für Antworten

Nebenkosten als Vermieter zahlen?

Macht es für mich als Vermieter eines Einzelhauses einen steuerlichen Vorteil, wenn ich die Nebenkosten wie Schornsteinfeger und Stadtreinigung selbst zahle und dem Mieter in Form einer Nebenkostenabrechnung in Rechnung stelle? Oder kann der Mieter diese Kosten selbst zahlen, ohne dass es für mich einen steuerlichen Nachteil bedeutet?

Nebenkostenabrechnung

Wir bezweifeln die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung, der Vermieter jedoch weigert sich die Originalbelege vorzulegen. Was können wir jetzt tun?

Nebenkostenabrechnung

Vermieter verweigert Auskunftspflicht

Nebenkostenabrechnung in der Vermietung

Hallo allerseits, ich habe ein paar Fragen und hoffe auf eure Hilfe. Ich wohne in einem freistehenden Haus mit Garten/Bäumen/Rasen in RLP. Wofür muss der Vermieter Sorge tragen? (z.B.Garten-/Grundstückspflege, Rasenmäherkauf/Reparatur, Winterdienst) Welche Nebenkosten muss ich als Mieter tragen bzw was kann (voll bzw anteilig?) auf mich umgelegt werden? Was muss der Vermieter tragen? Wo finde ich die entsprechenden Gesetzestexte? Bitte möglichst mit Belegen und konkreten Anlaufstellen. Mieterschutzbund hat ewig Wartezeit und ist derzeit keine Option... Liebe Grüße

Kosten f. Hydr. Abgleich auf Mieter umlegbar?

In der Wohnanlage wurde ein Hydraulischer Abgleich erfolgreich durchgeführt. Können diese Kosten auf die Mieter umgelegt werden? Von KFW haben die Eigentümer einen Zuschuss erhalten. Jetzt schon Danke für die Anworten. Gruß Elfriede

Hausverwaltung verweigert Jahresabrechnung

Ich habe zum 31.12.2015 meine Eigentumswohnung verkauft. Die Jahresabrechnung 20i15 ist von der Hausverwaltung an den neuen Eigentümer verschickt worden . Nun weigert sich die Hausverwaltung die Abrechnung an mich zu senden , mit der Begründung des Datenschutz ,dabei war ich Eigentümer bis 31.12.2015. Ich brauchedie Unterlagen für die Steuererklärung . Ich überlege jetzt der Hausverwaltung meine Frist zu setzen mir die Unterlage zu kommen zu lassen . Was meint Ihr ?

Balkonsanierung

Ein Hobbyhandwerker hat bei einem Nachbaren Balkon repariert- jetzt mußte der Balkon Fachmännisch saniert werden da ein Wasserrohr falsch gelegt war. Die Kosten für die Sanierung wurde auf die Hausgemeinschaft umgelegt. Meines Erachtens ist aber der Verursacher haftbar zu machen. Was ist richtig?

Nebenkostenabrechnung Schornsteinfeger

Muss ich den Schornsteinfeger mit bezahlen wenn ich nur Strom habe?

Warum muss ich seit über 25 Jahren als Erdgeschossbewohner (3 Zimmer) in einem 10 - stöckigen Haus mehr Aufzugskosten zahlen als einer, der eine Zwei- oder Einzimmerwohnung weiter oben hat?

Da fehlt mir doch die Logik. Bei uns werden die Kosten nur nach der Wohnfläche umgelegt. Was ist mit einer Staffelung nach Stockwerken? Als Erdgeschossbewohner kann ich den Aufzug gar nicht sinnvoll nach oben nutzen. Falls ich doch dort hin fahre, bin ich Besucher des oberen Bewohners. In diesem Fall hat dieser die Kosten zu tragen, denn es macht keinen Unterschied, ob ich Besucher von diesem Haus bin oder von außerhalb komme. Wenn mich jemand besucht, fallen keine Aufzugskosten an. Ein eventueller Besucher aus den oberen Stockwerken hat wiederum diese Kosten selbst zu tragen, da es egal ist, ob er mich oder eine Person außerhalb besucht. Niemals kann ich den Aufzug zu meinem Vorteil sinnvoll nach oben nutzen. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit eine Etage tiefer in den Keller zu fahren. Deshalb würde ich mich nicht ganz ausschließen wollen. Als angemessener Beitrag schwebt mir ein Beitrag von fünf Prozent dessen vor, was ich derzeit zahlen muss. Man bedenke dabei wie selten man in den Keller fährt, und dass die unteren Bewohner in der Regel über das Treppenhaus dort hin gelangen, weil es einfach schneller und gesünder ist. Die Bewohner im 1. und 2. Stock benutzen sehr häufig das Treppenhaus und sollten deshalb auch wesentlich weniger zahlen. Zurecht hat der Gesetzgeber in den 60 er Jahren ein Gesetz erlassen, das vorschreibt einen Aufzug in Neubauten ab einer gewissen Anzahl von Stockwerken (4?) als Erleichterung für die oben Wohnenden einzubauen. Gleichzeitig hat er es aber versäumt, eine gerechte Regelung zu finden, wie die Kosten aufgeteilt werden sollen. In Österreich und der Schweiz findet die Aufteilung nach Stockwerken Anwendung. Bei einer Eigentümerversammlung hat man meinen Antrag auf zusätzlicher Staffelung nach Stockwerken niederschmetternd abgelehnt. Gerechtigkeit ist eben wie eine Schnecke. Sie kommt langsam aber gewaltig (kräftig)! Kann mir jemand einen Tipp geben?