Antworten (6)
Eigentlich darf er nicht. Die Frage ist, weshalb sollte er es nicht trotzdem tun. Zumindest würde ich dann die Kaution erst zurückerstatten, wenn die Nebenkosten bezahlt sind. Also Jacke wie Hose.
Das ist so auch vernünftig Amos. Gerichte haben unterschiedlich entschieden. Die Frage ist doch: aus welchem Grund sollte ein Mieter seine volle Kaution zurück wollen, wenn er noch Nebenkosten schuldet, als dass er diese Verbindlichkeiten nicht erfüllen wollte?
Möchte der Vermieter die Kaution mit einer ausstehenden Nebenkostenabrechnung eventuell verrechnen, ist er dazu berechtigt, sofern er die Nebenkostenabrechnung innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen Abrechnungsfrist von zwölf Monaten vornimmt und eine Nachzahlung aus der Abrechnung zu erwarten ist. (BGH ZMR 2006, 431)