Antworten (2)
Welche Firma, welcher Zusammenhang?
Bei Erteilung eines Handwerksauftrags oder einer Bestellung kann der ausführende oder der liefernde Betrieb, durchaus Auskünfte zur Solvenz des Auftraggebers verlangen. Im Bauwesen sind dafür Erfüllungsbürgschaften üblich, allerdings kann der Auftraggeber gleiches verlangen.
Bei Erteilung eines Handwerksauftrags oder einer Bestellung kann der ausführende oder der liefernde Betrieb, durchaus Auskünfte zur Solvenz des Auftraggebers verlangen. Im Bauwesen sind dafür Erfüllungsbürgschaften üblich, allerdings kann der Auftraggeber gleiches verlangen.