Darf Hartz IV bei Rentennachzahlung über 1000 Euro einbehalten?
Ich hatte vor 4 Jahren mal kurzfristig Hartz IV, bis ich Frührente wegen Erwerbsunfähigkeit bekommen habe. Wegen Verzögerung habe ich eine Nachzahlung von über 1000 Euro erhalten, die vom Amt gleich einbehalten wurde.
Ist das rechtmäßig? Wenn nein, kann man sich nach 4 Jahren noch rechtlich dagegen wehren? Frührente ist ja nicht gerade viel, die 1000 Euro sind mehr als 2 Monate Rente.
Ist das rechtmäßig? Wenn nein, kann man sich nach 4 Jahren noch rechtlich dagegen wehren? Frührente ist ja nicht gerade viel, die 1000 Euro sind mehr als 2 Monate Rente.
Antworten (2)
In der Frage steht leider nicht, ob es eine Rentennachzahlung war oder eine HartzIV Nachberechnung. Wenn Rentenzahlung, wieso kommt dann die Arge an das Geld und woher weiß sie es? Wenn HartzIV Nachberechnung, dann ist es korrekt. weil HartzIV dient dem laufenden Unterhaltsaufwand und dieser wird ja inzwischen anderweitig bestritten. Bei ca. 500 € Rente haben sie aber sicher noch Anspruch auf ergänzende Leistungen wie Wohngeld. Vielleicht können sie die Frage nochmals verständlicher stellen ?
Ja, das ist rechtmäßig. Hartz IV dient dem Lebensunterhalt, wenn man kein anderes Einkommen hat. Wenn die Rückzahlung ungefähr 2 Monatsrenten entspricht liegt ja rückwirkend für diese 2 Monate ein anderes Einkommen vor. Somit war die Sozialleistung rückwirkend nicht erforderlich und das Geld wird einbehalten.
4 Jahre sind natürlich eine lange Zeit, aber ob hier eine Verjährung eingetreten ist.
Elfigy, die Ämter stimmen sich da ab.
4 Jahre sind natürlich eine lange Zeit, aber ob hier eine Verjährung eingetreten ist.
Elfigy, die Ämter stimmen sich da ab.