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Gast

Darf ich bei Parkbuchten 30 cm von der Bordkante und dadurch auf der anderen Seite der Parkbucht auf der Linie der Parkbucht parken, sodass LKW's auf der gegenüberliegenden Seite aufgrund der Enge über den Gehweg der anderen Seite fahren müssen?

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Antworten (10)
Skorti
Nein.
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Hefe
Die Feuerwehr wird nicht darauf Rücksicht nehmen.
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Gribouille
Es muss 3,50 Meter Platz auf der Fahrbahn bleiben!
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netter_fahrer
Gribouille, es sind 3,05 Meter Fahrbahnbreite. 2,55m max. Fahrzeugbreite plus 50 cm "Luftraum."
Und nein, der Gehweg ist kein Fahrweg, zudem ist grundsätzlich platzsparend zu parken und verkehrsbehinderndes Abstellen - in die Fahrbahn ragend - kann zum Abschleppen plus heftigem Bußgeld führen. Ich fass mir an den Kopf über so eine Frage.
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wokk
Immerhin ist es auch möglich, dass Gast nicht der Verursacher, sondern der LKW-Fahrer ist . . .
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ingSND
Ähm - geht 's nicht eine Nummer kleiner?
Die Stadt wird sich etwas dabei gedacht haben, als sie die Parkbucht- Markierung auf den Asphalt gebracht hat. Ich muss zwar innerhalb der Umrandung parken (natürlich incl. Außenspiegel), aber solange das der Fall ist, muss ich mir über den Abstand zur Bordsteinkante m.E. keine Gedanken machen. Habe ich ein schmales Auto, dann darf das schon mal "weit" weg sein.
Man SOLLTE das nicht tun, aber man DARF es meines Erachtens.
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Skorti
Ich meine, selbst bei eingezeichneten Parkbuchten muss die freie Fahrbahnbreite ausreichend sein, dass der Verkehr fließen kann. Die Gemeinde wird aber sicher keine Parkbuchten einzeichnen, wenn der Platz nicht ausreicht.
Die Formulierungen "auf der Linie der Parkbucht parken" und "aufgrund der Enge " lässt halt eher vermuten, dass die Reifen noch auf der Linie waren. Dann ragt aber nicht nur der Spiegel über die Parkfläche raus. Das darf man dann halt nicht.
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Skorti
Ich meine, selbst bei eingezeichneten Parkbuchten muss die freie Fahrbahnbreite ausreichend sein, dass der Verkehr fließen kann. Die Gemeinde wird aber sicher keine Parkbuchten einzeichnen, wenn der Platz nicht ausreicht.
Die Formulierungen "auf der Linie der Parkbucht parken" und "aufgrund der Enge " lässt halt eher vermuten, dass die Reifen noch auf der Linie waren. Dann ragt aber nicht nur der Spiegel über die Parkfläche raus. Das darf man dann halt nicht.
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dschinn
Offensichtlich liegt hier ja eine Behinderung vor.
Also eine der Schwiegermutter, die immer gefahren wird.
Fragesteller muss soweit mit Abstand von der Bordsteinkante parken, dass die behinderte Schwiemu ohne Probleme aussteigen kann.
Und abgesehen davon, hat Fragesteller das schon immer so gemacht!
Also seid mal nicht so pingelig, weil AUF der Line ist ja nicht verboten, nur DRÜBER wäre schlecht.
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netter_fahrer
Die Frage ist sehr sonderbar und ergibt bei zwei-, dreimal lesen überhaupt keinen Sinn.
Parkt man innerhalb der Parkmarkierung, braucht kein LKW auf den Gehweg gegenüber auszuweichen. Wenn das der Fall wäre, dürfte die Parkbucht nicht so breit eingezeichnet sein. 305 cm Fahrbahn müssen verbleiben, reicht aus für den dicksten Brummi. Also will Gast wohl doch in die Fahrbahn hinein parken? 🥴
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