Parkbucht auf öffentlicher Gemeindestrasser vor Privatgrundstück
Unsere Gemeinde beabsichtigt die Einzeichnung einer Parkbucht auf öffentlicher Straße direkt vor unserem Haus
vorzunehmen. Problem: die Parkbucht soll direkt vor unserer Müllbox die auf unserem Privatgrundstück steht, in der 3 Mülltonnen abgestellt sind, eingezeichnet werden. Eine Türöffnung der Müllbox wäre dann, wenn ein Pkw parkt nicht mehr möglich. Ist die Parkbuchtplanung der Gemeinde rechtens?
Für eine Antwort danke ich im Voraus.
vorzunehmen. Problem: die Parkbucht soll direkt vor unserer Müllbox die auf unserem Privatgrundstück steht, in der 3 Mülltonnen abgestellt sind, eingezeichnet werden. Eine Türöffnung der Müllbox wäre dann, wenn ein Pkw parkt nicht mehr möglich. Ist die Parkbuchtplanung der Gemeinde rechtens?
Für eine Antwort danke ich im Voraus.
Antworten (3)
Warum kommt mir diese Frage so bekannt vor?
Ich würde eine Folie mit "Einfahrt freihalten" und einem dem Verkehrszeichen "Absolutes Parkverbot" leicht ähnlichen Schild (nur ähnlich, nicht das echte) auf die Tür zu den Mülltonnen anbringen.
Ist ja dein Privatbesitz, kann ja keiner etwas gegen sagen, oder?
Ich würde eine Folie mit "Einfahrt freihalten" und einem dem Verkehrszeichen "Absolutes Parkverbot" leicht ähnlichen Schild (nur ähnlich, nicht das echte) auf die Tür zu den Mülltonnen anbringen.
Ist ja dein Privatbesitz, kann ja keiner etwas gegen sagen, oder?
Äh, doch.
Dies wäre ein Eingriff in den Straßenverkehr.
Nicht so gefährlich, wie eine Blitzer-Attrappe im Vorgarten aufzustellen, aber sicher genau so verboten.
Dies wäre ein Eingriff in den Straßenverkehr.
Nicht so gefährlich, wie eine Blitzer-Attrappe im Vorgarten aufzustellen, aber sicher genau so verboten.
Ach ja, du kannst soviel "Einfahrt freihalten"-Schilder aufstellen, wie du willst. Diese Schilder haben keine Bedeutung. Das Parken in einer Einfahrt ist ja verboten, egal ob dort ein Schild hängt oder nicht.
Eine "offizielle" Einfahrt erkennt man u.A. am abgesenkten Bordstein. Dieser ist bei behördlich bekannten (akzeptierten, genehmigten etc.) Einfahrten vorgeschrieben. Wenn Merkmale, die auf eine Einfahrt hinweisen fehlen, z.B. Garagentor etc, dann kann auch dort geparkt werden, wo das Schild hängt.
Eine "offizielle" Einfahrt erkennt man u.A. am abgesenkten Bordstein. Dieser ist bei behördlich bekannten (akzeptierten, genehmigten etc.) Einfahrten vorgeschrieben. Wenn Merkmale, die auf eine Einfahrt hinweisen fehlen, z.B. Garagentor etc, dann kann auch dort geparkt werden, wo das Schild hängt.