Darf ich mit Traktor Führerschein ein 25 kmh Auto fahren
Ich wurde von der Polizei angehalten und die Weiterfahrt würde mir untersagt.Begruendung,,,Auto ist zu schwer,,,,es ist ein Ford Fiesta und seit 20 Jahren in Betrieb,technische Anforderungen werden erfüllt,tueff und zugelassen.
Antworten (2)
Die Aussage mit dem zu hohen Gewicht des Fiestas ist etwas sonderbar, wiegt so ein Traktor doch einiges mehr als der Ford.
Es ist eher die Tatsache, dass du mit einem Führerschein Klasse L oder T nur sog. LoF-Fahrten machen darfst - land- und forstwirtschaftliche, eben mit einem Traktor, aber nicht mit einem PKW. Egal wie alt der ist und was der TÜV dazu sagt ("Verein" schreibt man nicht mit f, schon gar nicht mit deren zwei). Schon für eine Fahrt mit einem Traktorgespann mit Bauschutt drauf, Gefallen für den Kumpel, ist keine LoF-Fahrt und benötigt FS-Klasse CE.
Es ist eher die Tatsache, dass du mit einem Führerschein Klasse L oder T nur sog. LoF-Fahrten machen darfst - land- und forstwirtschaftliche, eben mit einem Traktor, aber nicht mit einem PKW. Egal wie alt der ist und was der TÜV dazu sagt ("Verein" schreibt man nicht mit f, schon gar nicht mit deren zwei). Schon für eine Fahrt mit einem Traktorgespann mit Bauschutt drauf, Gefallen für den Kumpel, ist keine LoF-Fahrt und benötigt FS-Klasse CE.
Vergiss die Antwort vorher. Der mag nett sein, hat aber keine Ahnung. Das ist gefährlich.
Ein aktueller Traktorführerschein gilt nur für Landwirtschaftliche Fahrzeuge ohne Gewichtsbegrenzung.
Daher die Frage:
Welches Aushändigungsdatum und welche Führerscheinklasse ist eingetragen?
Solltest du die alte Klasse 5 vor 1989 ausgestellt haben, kannst du den 25 km/h Pkw fahren (amtlich zugelassen, aber das ist er ja nach deiner Info). Denn der FS Klasse 5 vor 1989 erlaubte das Führen von Kraftfahrzeugen bis 25 km/h ohne jede weitere Einschränkung. Also alle Kfz bis 25 km/h!
Ab Aushändigungsdatum 1989 wurde das geändert auf "landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 25 km/h", ab da waren die Pkw raus. (Gesetzesänderung!)
Hast du den "Traktorschein" der Klasse 5, ausgehändigt vor 1989 hat der Besitzstand, kannst weiterhin alle Fahrzeuge bis 25 km/h fahren.
Ist er neuer, eben nicht. Auch in den neueren ist zwar die Klasse S oder AM enthalten, damit darfst du aber keine Pkw fahren, sondern nur Leicht-Kfz. Und da fällt der Fiesta eben raus, da die 4-rädrigen Leicht-Kfz nur ein maximales Leergewicht von 425 kg haben dürfen. Der Fiesta hat mehr als 700 kg Leergewicht!
Der ist und bleibt Personenkraftwagen, auch mit 25 km/h. Und eben kein Leicht-Kfz.
Ein aktueller Traktorführerschein gilt nur für Landwirtschaftliche Fahrzeuge ohne Gewichtsbegrenzung.
Daher die Frage:
Welches Aushändigungsdatum und welche Führerscheinklasse ist eingetragen?
Solltest du die alte Klasse 5 vor 1989 ausgestellt haben, kannst du den 25 km/h Pkw fahren (amtlich zugelassen, aber das ist er ja nach deiner Info). Denn der FS Klasse 5 vor 1989 erlaubte das Führen von Kraftfahrzeugen bis 25 km/h ohne jede weitere Einschränkung. Also alle Kfz bis 25 km/h!
Ab Aushändigungsdatum 1989 wurde das geändert auf "landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 25 km/h", ab da waren die Pkw raus. (Gesetzesänderung!)
Hast du den "Traktorschein" der Klasse 5, ausgehändigt vor 1989 hat der Besitzstand, kannst weiterhin alle Fahrzeuge bis 25 km/h fahren.
Ist er neuer, eben nicht. Auch in den neueren ist zwar die Klasse S oder AM enthalten, damit darfst du aber keine Pkw fahren, sondern nur Leicht-Kfz. Und da fällt der Fiesta eben raus, da die 4-rädrigen Leicht-Kfz nur ein maximales Leergewicht von 425 kg haben dürfen. Der Fiesta hat mehr als 700 kg Leergewicht!
Der ist und bleibt Personenkraftwagen, auch mit 25 km/h. Und eben kein Leicht-Kfz.