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wagner-laessig

Darf ich Steine aus einem Flussbett mitnehmen?

Ich nehme als Erinnerung gerne Steine aus Flüssen oder Seen mit nach Hause, so wie andere eben Muscheln sammeln.
Bislang hatte ich mich eigentlich nie gefragt, ob das denn überhaupt erlaubt ist, da man ja in Baumärkten mittlerweile auch Findlinge kaufen kann, die nicht viel mehr als faustgroß sind.
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Antworten (8)
StechusKaktus
Streng gesehen: Nein. Denn die gehören dem Grundstückseigentümer, z.B. Land, Kommune, Pächter mit entsprechenden Rechten, z.B. Forstverwaltung. Einen Goldschatz auf dem Acker darft du auch nicht behalten. Solange du aber keinen Bagger brauchst, um deine Findlinge wegzutragen, wird keiner was gegen deine Souvenirs einzuwenden haben. Was der Baumarkt mit diesem Thema zu tun hat, verstehe ich nicht. Denn dort verkaufen ja die Eigentümer ihre Steine.
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spamonmass
In der Türkei musst du damit aufpassen. Dort sind "Steine" oft artefakte, und du bekommst ggf probleme am flughafen udn dazu noch ne anklage, weil du kulturgut schmuggelst.

kommt gelegentlich vor, das touristen in diese falle tappen.

und die antwort ist kein spaß.
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Rene1
Es ist devinitiv verboten und kann mit einer hohen Busse geahndet werden,je nach Ausmass,bis zu 20Tausend Euro
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DerDoofe
wagner-laessig, natürlich darfst du Steine aus der Natur entnehmen. Hinsichtlich der Menge gibt es allerdings schon eine Grenze. Gegen ‚hauhaltsübliche’ Mengen wird niemand etwas einwenden können. Wenn du am Strand Steine sammelst, daraus die allseits bekannten Figuren herstellst, und du diese dann auch noch verkaufst: Kein Problem! LKW-weises Abfahren sollte man jedoch vorher abklären. Übrigens, Bernstein gehört immer dem Finder!
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Staruser
Artikel 2 Grundgesetz sagt, " freie Entfaltung der Persönlichkeit", es gibt ein Recht darauf. Gerne Steine aus Flüssen bedeutet, wie auch Muscheln, das es sich um eine Entfaltung der Persönlichkeit handelt. Dazu gehört auch, sich dort körperlich aufzuhalten, also an Flüssen oder Seen. Da die freie Entfaltung der Persönlichkeit zunächst einmal etwas Gutes darstellen soll, geht es auch nicht darum, das gleich sofort wieder zu stoppen. Das bedeutet, sie sollen auch nicht gleich sofort bemerkt werden, wie etwas von der Natur geschaffenes, im Prinzip durch die Strömung vom Fluß bis ins Meer verlagerbares, also weniger stationäres, von Ihnen aus genau dieser Beziehung in die Hand genommen wird.
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Staruser
Artikel 2 Grundgesetz sagt, " freie Entfaltung der Persönlichkeit", es gibt ein Recht darauf. Gerne Steine aus Flüssen bedeutet, wie auch Muscheln, das es sich um eine Entfaltung der Persönlichkeit handelt. Dazu gehört auch, sich dort körperlich aufzuhalten, also an Flüssen oder Seen. Da die freie Entfaltung der Persönlichkeit zunächst einmal etwas Gutes darstellen soll, geht es auch nicht darum, das gleich sofort wieder zu stoppen. Das bedeutet, sie sollen auch nicht gleich sofort bemerkt werden, wie etwas von der Natur geschaffenes, im Prinzip durch die Strömung vom Fluß bis ins Meer verlagerbares, also weniger stationäres, von Ihnen aus genau dieser Beziehung in die Hand genommen wird.
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Hefe
Staruser: Die heimischen Muscheln sind vom Aussterben bedroht, deshalb geschützt.Lasse sie LIEGEN. Einige Steine wurden absichtlich im Flussbett verlegt, um die Strömung zu bremsen. Überleger es Dir bitte zweimal, welche Steine DU mitnimmst.
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Vandit
Auch Steine haben ein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Es geht um das in die Hand, sondern um das Mitnehmen.
Zum Argumentieren lückenhaft das GG heranzuziehen, ist sicher dem Vatertag geschuldet. :-)
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