Werner_flash1958
Darf man die Choreographie eines Tänzers einfach nachmachen oder gibt es da auch Urheberrechte?
Antworten (6)
gibts auch
Ob die Choreographie eines Tänzers dem Urheberrecht unterliegt oder nicht, hängt davon ab, ob er maßgeblichen Einfluss auf die Interpretation des dargebotenen Stückes nimmt oder nicht. Gefordert ist hierbei eine persönliche, geistige Schöpfung, wie etwa die Aufführung eines selbst erarbeiteten, einstudierten Stückes. Ist diese Bedingung erfüllt, stehen dem Choreographen neben dem persönlichen Urheberrecht auch sämtliche Verwertungsrechte zu.
Rein rechtlich kann sich ein Tänzer seine Choreographie tatsächlich urheberrechtlich schützen lassen. Dies wird allerdings nur ganz selten gemacht. Es wäre dann auch zu beweisen, dass die Choreographie wirklich Eins zu Eins umgesetzt und kommerziell genutzt werden würde.
Tanz ist nach §2 der Urheberrechts ebenfalls ein schützenswertes Werk. Nichtsdestotrotz sind die weiteren Regelungen eher vage gehalten, es existiert keine verbindliche Regelung, wie bei Musikstücken, wieviel Takte übernommen werden dürfen. Diese Debatte wurde durch einen Skandal um das Musikvideo "Countdown" von Beyoncé Knowles wieder entfacht und mit der Homepage Tanzfonds Erbe eine Plattform für die weitere Diskussion geschaffen.
Wäre es dann möglich gewesen, dass Michael Jackson zu Lebzeiten Urheberrechte an seinem Moonwalk hatte? Ich zitiere auszugsweise Wiki: " Der Moonwalk wurde durch diese Bühnenshows zu Jacksons Signature Move, der als ein „Markenzeichen“ mit seiner Person verbunden blieb." Zitat Ende.
Es ist ja bekannt, dass dieser Tanzschritt nicht seine Erfindung war, aber neuzeitlich wird Michael mit diesem Schritt in Verbindung gebracht,
Es ist ja bekannt, dass dieser Tanzschritt nicht seine Erfindung war, aber neuzeitlich wird Michael mit diesem Schritt in Verbindung gebracht,