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rrankewicz

Darf man einen Artikel als "Ledertasche" bewerben, wenn es in Wirklichkeit Kunstleder ist?

Irreführung oder nicht?
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Antworten (2)
fabi.lutz
das is doch ganz klare irreführung, siehe wikipedia artikel und kann sogar ziemlich hohe strafen nach sich ziehen. warum sollte jemand soetwas auch machen? echtes leder verkaufen, dann muss man auch nicht schnwindeln ;)
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Designguru
Kunstleder als Leder zu bezeichnen ist eindeutig nicht zulässig und wird abgemahnt.

Werden lederähnliche Materialien, die nicht aus Haut oder Fell hergestellt werden, mit Wortverbindungen bezeichnet, die auf ein Leder hinweisen könnten, so ist dieses unzulässig. Das Wort "Kunstleder" darf aber verwendet werden, da es eindeutig ausschließt, dass es sich um Leder handelt.

Dagegen sind Begriffe wie Coskin, Wieleder oder regeneriertes Leder irreführend. Auch Bezeichnungen wie Textilleder oder Pellissimo werden vom Verband der Deutschen Lederindustrie (VDL) rigoros abgemahnt und Unterlassungserklärungen werden erfolgreich eingefordert.
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