Darf man Künstlerverträge jederzeit kündigen?
Kölner Karnevalsvereine sagen alle Veranstaltungen ab und kündigen alle Künstlerverträge. Eine Band widerspricht schriftlich den Kündigungen, sagte aber nachträglich mündlich den Vorsitzenden der Karnevalsvereine, man werde die Vereine nicht in Regress nehmen, man möchte dann was Schriftliches haben, das die Verträge bestehen für mögliche Staatshilfen. Ist damit die Kündigung mündlich nach dem schriftlichen Widerspruch doch akzeptiert? Ist das Subventionsbetrug, wenn der Vertrag gekündigt mündlich akzeptiert wird, aber einen alten schriftlichen Widerspruch vorlegt?