Elena
Darf man Sperrmüll einfach wegnehmen?
Hallo, darf ich wenn die Leute Sperrmüll rausstellen mich einfach bedienen, oder muss ich vorher fragen?
Danke
Danke
Antworten (38)
Wenn der Sperrmüll auf einer öffentlichen Fläche steht, gilt er als herrenloses Gut. Auf dem Grundstück gehört es dem, der ihn hingestellt hat. Ist es bereits in den Händen der Entsorger, so ist es deren Eigentum.
elfigy, das ist so, wie Du es geschrieben hast nicht richtig.
Angemeldeter Sperrmüll geht in dem Moment in dem er auf den öffentlichen Grund gestellt wird in das Eigentum des Entsorgers über!
Eine Wegnahme ist ein eindeutiger Straftatbestand nach § 242 ff. StGB.
Angemeldeter Sperrmüll geht in dem Moment in dem er auf den öffentlichen Grund gestellt wird in das Eigentum des Entsorgers über!
Eine Wegnahme ist ein eindeutiger Straftatbestand nach § 242 ff. StGB.
sqf, das ist bekannt. Deswegen meine Antwort. Nein, man darf sich nicht bedienen, ja, man muss vorher den derzeitigen Besitzer fragen. In Franken mag es anders sein. ;-))
Zur Verdeutlichung.
sqf, ich schrieb deshalb auch "gilt". Es ist allgemein üblich, dass Sperrmüll von der Straße einfach weggenommen werden kann. Mir ist kein Fall bekannt, wo ein Entsorger da auf sein Eigentumsrecht gepocht hätte. Tausende von Trödlern, die durch die Sperrmüllstraßen sammelnd ziehen, fragen auch nicht. Der guten Elena tut keiner was, wenn sie sich bedient.
Also wenn ich ein Fahrrad auf öffentlichem Grund in Franken sehe, kann ich auch einfach das Schloss aufknacken und mitnehmen. Klasse. Hier lernt man ja echt was dazu.
solitude, Du hast das leider immer noch nicht verstanden.
Die Frage an den originären Eigentümer des zur Entsorgung angemeldeten Sperrmülls ist nur so lange sinnvoll, BEVOR der Müll auf dem öffentlichen Grundstück deponiert wird.
Im Augenblick des Verbringens geht der Sperrmüll in das Eigentum des Entsorgers über.
Das hat nichts mit dem jeweiligen Bundesland zu tun.
Die Frage an den originären Eigentümer des zur Entsorgung angemeldeten Sperrmülls ist nur so lange sinnvoll, BEVOR der Müll auf dem öffentlichen Grundstück deponiert wird.
Im Augenblick des Verbringens geht der Sperrmüll in das Eigentum des Entsorgers über.
Das hat nichts mit dem jeweiligen Bundesland zu tun.
Elfity. Wieso, hast du nicht gesagt, was auf öffentlichem Grund steht, ist herrenlos? Muss halt einfach mal schauen, wo Elfigy immer ihr Fahrrad abstellt.
Recht herzlichen Dank sqf, dass du Franken als Bundesland bezeichnet hast. Du machst uns glücklich. ;-)
Der Dialog mit Dir wird mir jetzt zu doof Zombijäger. Schreib doch was du willst. Ich klink mich da aus.
Der gemeine NRW-ler tickt irgendwie anders als der Rest der Republik. Und nicht nur die Menschen dort. Viele Vorschriften und Gesetze haben mich in der Zeit meines Aufenthaltes dort bass erstaunt, Vorschriften, die meiner Ansicht nach mit gesundem Menschenverstand nicht zu erklären sind.
( Beispiel : Hundenanleinpflicht für alle)
( Beispiel : Hundenanleinpflicht für alle)
Meiner Meinung macht es keinen großen Unterschied ob etwas auf öffentlichem Grund liegt oder nicht. Geld darf ich auch nicht einfach behalten (ausser Kleinstbeträge), was ich auf der Strasse finde zum Beispiel.
@Moonlady: Leute, die auch außerhalb NRWs ihre Taschenratten nicht anleinen gehören mit einem Bußgeld belegt. Die putzige Umweltbelastung braucht doch nur einmal in einem falschen Moment auf die Straße laufen und kann damit einen Unfall verursachen.
Meine Mutter wurde mal auf der Straße von so einem "Och ist der niedlich" Spielzeughund angesprungen, machte reflexartig nen halben Schritt zurück und lag den Rest der Woche im Krankenhaus.
Dabei brauchst du gar nicht auf NRWler zu schimpfen.
Ein Drittel der Bundesländer hat eine ganzjährige uneingeschränkte Leinenpflicht, in Stadt, Land, Luft ... und da gehört NRW nicht zu.
Meine Mutter wurde mal auf der Straße von so einem "Och ist der niedlich" Spielzeughund angesprungen, machte reflexartig nen halben Schritt zurück und lag den Rest der Woche im Krankenhaus.
Dabei brauchst du gar nicht auf NRWler zu schimpfen.
Ein Drittel der Bundesländer hat eine ganzjährige uneingeschränkte Leinenpflicht, in Stadt, Land, Luft ... und da gehört NRW nicht zu.
Zu der Aussage in dem Link.
"In aller Regel darf man die Sachen mitnehmen!", da sind sich die Spezialisten wohl nicht einig.
Andere Seiten schreiben:
"Das Durchsuchen und Sammeln von Sperrmüll ist in fast allen Kommunen Bußgeldbewehrt und kann sogar als Diebstahl gewertet werden."
Woanders heißt es:
Der Eigentümer bleibt solange für den Müll verantwortlich, bis dieser auf das Entsorgungsfahrzeug geladen wird und damit das Eigentum auf die Kommune übergeht.
Solange er verantwortlich ist, wird es doch wohl sein Eigentum bleiben.
Also zu dem Thema sind die Meinungen gespalten.
"In aller Regel darf man die Sachen mitnehmen!", da sind sich die Spezialisten wohl nicht einig.
Andere Seiten schreiben:
"Das Durchsuchen und Sammeln von Sperrmüll ist in fast allen Kommunen Bußgeldbewehrt und kann sogar als Diebstahl gewertet werden."
Woanders heißt es:
Der Eigentümer bleibt solange für den Müll verantwortlich, bis dieser auf das Entsorgungsfahrzeug geladen wird und damit das Eigentum auf die Kommune übergeht.
Solange er verantwortlich ist, wird es doch wohl sein Eigentum bleiben.
Also zu dem Thema sind die Meinungen gespalten.
Skorti,
das sollte man doch situationsabhängig machen, die Anleinerei. Unser allererster Hund war der beste aller Zeiten, ab und an machte er sich jedoch mal selbständig. Da er schwarz war, hatten viele Briefträger Angst vor ihm, völlig unnötig. Doch als mich die ältere Dame, die zeitweise Briefträgerin war in unserem 620-Seelendorf bat, den Hund im Haus zu halten, musste ich einfach lachen. Der ging mir, die ich keine Riesin bin, gerade mal bis zum Knie.
Unser 2. wollte nicht aufhören zu wachsen und sah Schäferhund-ähnlich aus. Den hielt ich, solange Menschen in der Umgebung waren, immer an der Leine.
Der dritte dann, ein Kampfhund-Mix, war, da schlecht sozialisiert, ein Rüpel.
Dass ein solches Tier, für das man eigentlich einen Waffenschein bräuchte, jederzeit unter Kontrolle sein sollte, ist logisch.
Aber wenn ich mein Tier einschätzen kann und irgendwo auf dem Land, wo einem stundenlang niemand begegnet, dem Tier auch einmal Auslauf bieten möchte, ist es mir gleichgültig, ob das illegal ist oder nicht.
das sollte man doch situationsabhängig machen, die Anleinerei. Unser allererster Hund war der beste aller Zeiten, ab und an machte er sich jedoch mal selbständig. Da er schwarz war, hatten viele Briefträger Angst vor ihm, völlig unnötig. Doch als mich die ältere Dame, die zeitweise Briefträgerin war in unserem 620-Seelendorf bat, den Hund im Haus zu halten, musste ich einfach lachen. Der ging mir, die ich keine Riesin bin, gerade mal bis zum Knie.
Unser 2. wollte nicht aufhören zu wachsen und sah Schäferhund-ähnlich aus. Den hielt ich, solange Menschen in der Umgebung waren, immer an der Leine.
Der dritte dann, ein Kampfhund-Mix, war, da schlecht sozialisiert, ein Rüpel.
Dass ein solches Tier, für das man eigentlich einen Waffenschein bräuchte, jederzeit unter Kontrolle sein sollte, ist logisch.
Aber wenn ich mein Tier einschätzen kann und irgendwo auf dem Land, wo einem stundenlang niemand begegnet, dem Tier auch einmal Auslauf bieten möchte, ist es mir gleichgültig, ob das illegal ist oder nicht.
moony, welche Gleichgültikeit du hier an den tag legst schockiert mich Aber ein Glück das wir NRwler (besser münsterländer Westfalen) sind und keine Hessen.
Auch ein Hund, der dir nur bis ans Knie geht, kann sich, oh du hast es selber geschrieben: "ab und an machte er sich jedoch mal selbständig".
Das kann bedeuten, dass er auf die Straße läuft, ein Auto muss plötzlich bremsen, es gibt einen Auffahrunfall.
Das kann bedeuten, dass er vor einem Radfahrer herspringt, der fällt vom Rad und bricht sich das Handgelenk.
Das kann bedeuten, er läuft von hinten an einer älteren Person vorbei, die erschrickt sich und hat nen Herzinfarkt.
... und das nur, weil dein Hund zu lieb ist um an der Leine zu gehen?
Das kann bedeuten, dass er auf die Straße läuft, ein Auto muss plötzlich bremsen, es gibt einen Auffahrunfall.
Das kann bedeuten, dass er vor einem Radfahrer herspringt, der fällt vom Rad und bricht sich das Handgelenk.
Das kann bedeuten, er läuft von hinten an einer älteren Person vorbei, die erschrickt sich und hat nen Herzinfarkt.
... und das nur, weil dein Hund zu lieb ist um an der Leine zu gehen?
Opal,
das schreibt mir ja der richtige, der Silvester wegen seiner Vögel, die er seine "Kinder" nennt, nicht weggehen mag.
das schreibt mir ja der richtige, der Silvester wegen seiner Vögel, die er seine "Kinder" nennt, nicht weggehen mag.
Haustiere erzeugen einen ökologischen Fußabdruck. Die FAZ hat vorgeschlagen, deswegen auch Katzen zu besteuern, aber dadurch verschwindet er nicht. Wem es mit dem Klimaschutz ernst ist, schafft die Viecher ab.
Ups, da hab im mich vertan hab selber nur 52 Zentimeter. Sorry moony, ich hatte dein Becken angenommen.
Opal,
wende dich vertrauensvoll an musca, den wahren Hundeflüsterer.
Keiner unserer Hunde wurde je vom Wilderer erschossen.
wende dich vertrauensvoll an musca, den wahren Hundeflüsterer.
Keiner unserer Hunde wurde je vom Wilderer erschossen.
Zeitplan:
1) Morgens um 9 Vogellampe (besondere Lampe, kost 45€) anschalten, Wasser neu und Körnerhülsen entfernen, neuen Hirsekolben
2) späten Nachmittag Wasser wechseln
3) Abends Wasser wechseln, Körner checken, evt. wechseln. Hirse gibts nur eine am Tag. Macht fett.
4) 21 Uhr kleine Stehlampe an, große Vogellampe aus.
21.30 kleine Lampe aus
In der halben Stunde schlagen die sich nochmal den Bauch voll, für die Nacht. Schlafplatz eingenommen und dann ist Ruhe.
Allerdings können die im Sommer auch schon früh unterwegs sein
1) Morgens um 9 Vogellampe (besondere Lampe, kost 45€) anschalten, Wasser neu und Körnerhülsen entfernen, neuen Hirsekolben
2) späten Nachmittag Wasser wechseln
3) Abends Wasser wechseln, Körner checken, evt. wechseln. Hirse gibts nur eine am Tag. Macht fett.
4) 21 Uhr kleine Stehlampe an, große Vogellampe aus.
21.30 kleine Lampe aus
In der halben Stunde schlagen die sich nochmal den Bauch voll, für die Nacht. Schlafplatz eingenommen und dann ist Ruhe.
Allerdings können die im Sommer auch schon früh unterwegs sein
Ich habe mir gerade vorgestellt, wie du an einem Sperrmüllhaufen vorbeikommst.
Du stellt einen Tisch auf, legst eine weisse Decke drauf und setzt dich hin.
Dann springst du auf, und trägst die Müllteile an den Tisch, bietest die dir an........
Du stellt einen Tisch auf, legst eine weisse Decke drauf und setzt dich hin.
Dann springst du auf, und trägst die Müllteile an den Tisch, bietest die dir an........
In dem Moment, wo der Sperrmüll an der Straße steht, gehört er nicht mehr dem ehemaligen Eigentümer, sondern dem Entsorgungsunternehmen, das den Sperrmüll abholt. Nimmst du etwas davon mit, ist es strenggenommen Diebstahl.
dorismue, du fährst mit deinem Auto durch eine Straße. Am Wegesrand steht ein Sperrmüllhaufen. Eine Windboe trägt ein kleines Brett durch die Luft, trifft dein Auto = 500 Euro Schaden. Du hast Zeugen, welche diese Darstellung bestätigen. Und jetzt behauptet der Entsorger, dass das Brett sein Eigentum sei, und dass er selbstverständlich für den Schaden aufkommt. Ist es das, was du meinst?
@DorisMue, macht Dir nichts daraus: DerDofe versteht nur, was er verstehen will auch es etwas verquer ist.
Insofern verwundert es nicht mehr, dass er täglich mehr seinem Namen alle Ehre macht!
Insofern verwundert es nicht mehr, dass er täglich mehr seinem Namen alle Ehre macht!
Ich dachte immer, wenn der Sperrmüll nicht "umfriedet" wurde, z.B. mit einem Flatterband, dann darf sich jeder daran bedienen.