Alle Fragen von "DorisMue"
Alle Antworten von "DorisMue"
Als Privatverkäufer bist du nicht verpflichtet mängelfreie Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis + Versandkosten zu erstatten. Du musst allerdings auch als Privatverkäufer wahrheitsgemäße Angaben über Art und Zustand deiner verkauften Ware machen. Unterlässt du das und verkaufst beispielsweise gefälschtes Parfum als echtes, musst du den Kaufpreis + Versandkosten (Hin- und Rücksendekosten) erstatten. D.h. wenn dein Parfum ein Fake war, musst du blechen. Ansonsten nicht.
Alternative Fakten, das neue Wort für Lügen?
Ich würde meinem Kind frühzeitig beibringen, dass in der Politik ständig gelogen wird und man immer jede Information kritisch hinterfragen soll - und zwar egal von welcher Partei oder von welchem Politiker sie kommt. Ich würde auch erklären, warum Politiker lügen und warum man das selbst nicht tun sollte.
Darf man Sperrmüll einfach wegnehmen?
In dem Moment, wo der Sperrmüll an der Straße steht, gehört er nicht mehr dem ehemaligen Eigentümer, sondern dem Entsorgungsunternehmen, das den Sperrmüll abholt. Nimmst du etwas davon mit, ist es strenggenommen Diebstahl.