Sternwh
Darf mein Arbeitgeber den Urlaub kürzen indem er die gekürtzen Tage anders verbucht?
Auf meinem Lohnzettel und Zeiterfassung ist mein Urlaub ausgewiesen. Diesen Monat wurden 2 Tage weniger draufgeschrieben. Es wird behauptet es wird anderweitig verbucht im Rahmen der sogenannten Montagsflexibilisierung (DPost). und geht mir nicht verloren und man würde es anders verbuchen. . ABER auf meinem Lohnzettel stehen 2 Tage weniger! Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich will doch sehen dass ich 30 und nicht 28 Tage habe. Und was ist in ein paar Jahren. Ist das eine versteckte Urlaubskürzung? Ich glaube wir werden über den Tisch gezogen damit.
Antworten (1)
Urlaubstage einfach kürzen geht natürlich nicht. Sie haben Anspruch auf die vertraglich festgelegte Anzahl. Um spätere Unstimmigkeiten vorzubeugen sollten die auch richtig dokumentiert sein.
Über die Montagsflexibilisierung müsste es eine Betriebsvereinbarung geben. Gibt es evtl. einen Betriebsrat, der sich der Sache annehmen kann?
Ansonsten soll halt der Arbeitgeber auch für Aussenstehende erkennbar die 2 anderswo gebuchten Tage ausweisen. Also z.B. Urlaubstage: 28, Montagsflexibilisierung: 2 Tage.
Über die Montagsflexibilisierung müsste es eine Betriebsvereinbarung geben. Gibt es evtl. einen Betriebsrat, der sich der Sache annehmen kann?
Ansonsten soll halt der Arbeitgeber auch für Aussenstehende erkennbar die 2 anderswo gebuchten Tage ausweisen. Also z.B. Urlaubstage: 28, Montagsflexibilisierung: 2 Tage.